Behalten Sie mit dem OeHT Change Log den Überblick über alle wesentlichen Updates und Informationen zu unseren Förderprodukten.
Nach der Zustimmung der EU-Kommission zur Verlängerung der Haftungsrichtlinie besteht wieder die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung von COVID-19 Überbrückungsgarantien. Zwischenzeitlich (ab 16.12.2020) eingegangene Anträge werden unmittelbar zur Genehmigung vorgelegt und Neuanträge werden wieder im bewährten Schnellverfahren abgewickelt. Informationen zu den COVID-19 Garantien der ÖHT finden Sie hier.
Die Beantragung erfolgt über das ÖHT Kundenportal.
Über das ÖHT Kundenportal können ab sofort Anträge im Zuge des Schutzschirms für Veranstaltungen eingebracht werden. Informationen zum Schutzschirm finden Sie auf unserer Produktseite.
Die Antragstellung für den Schutzschirm für Veranstaltungen wird im Laufe der nächsten Woche (KW 3) über das ÖHT-Kundenportal möglich sein.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bundeshaftungen wurden hinsichtlich COVID-Haftungen in Pkt. XII. (7) und Insolvenzabsicherung in Pkt. XIV. geändert. Die seit 5. Jänner 2021 gültige Fassung steht im Downloadcenter (COVID-19-Haftungen, ÖHT-Insolvenzabsicherung, Haftungen) für Sie bereit!
Die bisher nur im COVID-19 100%-Haftungsmodell angebotene Möglichkeit, den Haftungsbetrag zu reduzieren, steht nun in allen COVID-19-Haftungsmodellen zur Verfügung. Das entsprechende Formular steht im Downloadcenter für Sie bereit.