Behalten Sie mit dem OeHT Change Log den Überblick über alle wesentlichen Updates und Informationen zu unseren Förderprodukten.
Die neue Fassung der Richtlinie für den Schutzschirm für Veranstaltungen II steht im Downloadcenter und hier für Sie bereit.
Aufgrund der geltenden Richtlinien und AGB sowie der Haftungserklärung ist zu Evaluierungszwecken jährlich innerhalb von sechs Monaten ab Bilanzstichtag, inkl. dem ersten Wirtschaftsjahr nach dem Ende der Haftungslaufzeit, der Jahresabschluss an ta.theo@divoc-neznalib samt „Formblatt für jährliche Bilanzvorlage“ zu übermitteln.
ACHTUNG: Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen den Vermögensstatus samt „Formular Vermögensstatus“ ebenfalls als Beilage übermitteln.
Ab sofort sind Bewilligungen der COVID-19 Haftungsmodelle aufgrund der mit 28. Juli 2021 verlängerten Haftungsrichtlinie wieder möglich.
In den Maßnahmenschwerpunkten I-III der Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen) ist vorgesehen, dass Ansuchen bis einschließlich 15. Juni 2021 eingereicht werden können, um eine Genehmigung bis 30. Juni 2021 sicherzustellen. Derzeit werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen auch zukünftig möglich sind. Ab dem 16. Juni 2021 werden Ansuchen weiterhin entgegengenommen und bearbeitet, jedoch bis zur Inkraftsetzung der verlängerten Richtlinie nicht zur Genehmigung vorgelegt.
Die Einreichfrist der Leuchtturmförderung von BMLRT und ÖHT zum Thema "Nachhaltigkeit und Resilienz im Tourismus" wurde bis zum 31. Juli 2021 verlängert. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre attraktiven Projekte einzureichen und die Chance auf einen Zuschuss von bis zu 70% der projektrelevanten Investitionskosten zu wahren! Detaillierte Informationen zur ÖHT „Optimismus-Spritze“ in Form der Innovationsförderung finden Sie unter oeht-dev:8888/produkte/innovation.