Behalten Sie mit dem OeHT Change Log den Überblick über alle wesentlichen Updates und Informationen zu unseren Förderprodukten.
Der erp-Fonds hat die OeHT darüber informiert, dass eine Bewilligung für neu eingereichte erp-Kreditanträge im Jahr 2023 zwar möglich ist, mit einer Auszahlung der Kreditmittel jedoch frühestens am 01.04.2024 gerechnet werden kann. Bei einem Liquiditätsbedarf vor April 2024 ist daher eine Vorfinanzierung durch die Hausbank erforderlich. Richtliniengemäß kann die ÖHT Haftungen nur für erp-Kredite und langfristige Hausbankenfinanzierungen übernehmen. Daher können bis auf weiteres Haftungen der OeHT nur für langfristige Hausbankfinanzierungen mit einer Haftungssumme i.H.v. zumindest EUR 100.000 beantragt und genehmigt werden.
Antragsstellungen und Bewilligungen für TOP-Tourismus-Kredite sind von dieser Maßnahme nicht betroffen und können im gewohnten Verfahren und Ausmaß beantragt werden.
Die geplante Verlängerung der TOP Tourismus Förderrichtlinien bis längstens 31.03.2023 wurde am 31.10.2022 in Kraft gesetzt. Somit sind ab sofort auch wieder Bewilligungen für alle ab 01.10.2022 eingereichten Anträge möglich.
Die aktuellen TOP Tourismus Förderrichtlinien sind mit 30.09.2022 ausgelaufen.
Geplant ist eine Verlängerung bis längstens 31.03.2023.
Anträge können auch weiterhin in unserem Kundenportal eingereicht werden – Bewilligungen sind jedoch erst ab der formellen Verlängerung der Richtlinien wieder möglich. Wir werden weitere Informationen hier zur Verfügung stellen, sobald sie uns vorliegen.
Ab sofort können Anträge für Bundeshaftungen für Hausbankfinanzierungen über das ÖHT-Kundenportal vollständig digital erstellt und eingereicht werden.
Jetzt unter portal.oeht.at informieren & registrieren und in wenigen Schritten den Antrag zur Bundeshaftung online einreichen.
Mit 15.06.2022 können keine neuen Anträge mehr für die Haftung für Überbrückungsfinanzierungen und die ÖHT-Insolvenzabsicherung gestellt werden.