Der Nachhaltigkeitsbonus soll Investitionen in den drei Bereichen Ökologie (Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- oder Ressourceneffizienz bzw. zur Reduktion von Emissionen), Mitarbeiter & Regionen (Errichtung von Mitarbeiterunterkünften, Reaktivierung von Leerstand und Kooperationen) und Digitalisierung & Wirtschaft (Investitionen im Zuge von Betriebsübergaben und Digitalisierungsmaßnahmen) besonders incentivieren und kann ausschließlich in Kombination mit dem geförderten OeHT-Investitionskredit beantragt werden. Voraussetzung für den Nachhaltigkeitsbonus ist, dass die für den Nachhaltigkeitsbonus relevante Teilsumme zumindest 20 % der förderbaren Gesamtinvestitionskosten beträgt.
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Einmaliger Investitionskostenzuschuss für nachhaltige Investitionsvorhaben
Wer
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Diese müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sein oder beabsichtigen, eine solche Mitgliedschaft einzugehen.
Mehr dazu
Was
Aktivierungspflichtige Investitionen in den Bereichen Ökologie, Mitarbeiter & Regionen und Digitalisierung & Wirtschaft
Nachhaltigkeitsbonus Ökologie: Aktivierungspflichtige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Reduktion von Emissionen und Einsparung von Ressourcen
Nachhaltigkeitsbonus Mitarbeiter & Regionen: Errichtung von Mitarbeiterunterkünften, Kinderbetreuungsstätten und Reaktivierung von Leerstand für betriebliche Zwecke
Nachhaltigkeitsbonus Digitalisierung & Wirtschaft: Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen und Digitalisierungsmaßnahmen
Mehr dazu
Wie
Einmalzuschuss i.H.v. 7 % (max. EUR 350.000) (ausschließlich in Kombination mit einem OeHT-Investitionskredit beantragbar)
Projektumfang
Mind. 20 % der förderbaren Gesamtinvestitionskosten
Nachhaltigkeitsbonus im Überblick
Nachhaltigkeitsbonus im Detail
Der Nachhaltigkeitsbonus Ökologie kann für die Umsetzung von Maßnahmen in den Teilbereichen Energie, Ressourcen oder Emissionen gewährt werden. Ebenso werden Maßnahmen berücksichtigt, die zur Erlangung eines Zertifikats oder Standards führen.
- Energie
- Maßnahmen, die zur Reduktion des Energieverbrauchs bzw. zur Steigerung der Energieeffizienz führen wie Dämmung der untersten und/oder obersten Geschoßdecke, Fenstertausch, gesamthafte thermische Sanierung, außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes, Sanierung des Heizsystems (Umstieg auf erneuerbare Energieträger, Anschluss an Fernwärmesystem), Einsatz energieeffizienter Geräte bzw. weitere MaßnahmenZu beachten: Gemäß Tourismus-Investitions-Richtlinie ist die Erfüllung spezieller Anforderungen für eine Auszahlung erforderlich. Aus diesem Grund muss der Energieausweis sowohl vor Investition (nicht älter als 3 Jahre) als auch nach Investition der OeHT nachgewiesen werden.
- Errichtung bzw. Einbau von klimaneutralen Heizungs-, Kühlungs-, Be- und Entlüftungssystemen mit hohem Standard oder Heiz- und Kühlsystemen mittels wasserführender Rohrleitungen
- Anschaffung bzw. Einbau energieeffizienter Geräte oder Beleuchtung
- Errichtung von Anlagen, die Solarenergie, Biomasse/Biomassefernwärme oder Abwärme/Fernwärme nutzen
- Sonstige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Erlangung des Umweltzeichens oder einer Auszeichnung mit vergleichbarem Standard
- Maßnahmen, die zur Reduktion des Energieverbrauchs bzw. zur Steigerung der Energieeffizienz führen wie Dämmung der untersten und/oder obersten Geschoßdecke, Fenstertausch, gesamthafte thermische Sanierung, außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes, Sanierung des Heizsystems (Umstieg auf erneuerbare Energieträger, Anschluss an Fernwärmesystem), Einsatz energieeffizienter Geräte bzw. weitere Maßnahmen
- Ressourcen
- Entsiegelungsmaßnahmen am Investitionsstandort, die mehr als 10 m2 betreffen
- Dächer- und Fassadenbegrünung durch nichtinvasive Pflanzenarten (Schutz vor Fassadenüberhitzung), die mehr als 10 m2 betreffen
- Anschaffung und Einbau wassersparender Armaturen, wobei die Durchflussmenge maximal 6l pro Minute betragen darf
- Ausstattung von vorhandenen PKW-Stellplätzen sowie Stellplätzen für Motor- und Fahrräder mit E-Ladestationen
- Errichtung von Anlagen zur Sammlung von Niederschlagswässern
- Errichtung von Anlagen zur Abfallvermeidung bzw. Abfallreduktion
- sonstige Maßnahmen, die zu einer Reduktion des Ressourcenverbrauchs (z.B. Rohstoffbedarf, Wasser) bzw. zu einer Steigerung der Ressourceneffizienz führen
- Emissionen
- Wohnraumlüftung über Schalldämmlüfter
- sonstige Maßnahmen, die beim Vergleich der Energieausweise vor und nach Investition zu einer Reduktion der Kohlendioxidemissionen von min. 25 % führenZu beachten: Gemäß Tourismus-Investitions-Richtlinie ist die Erfüllung spezieller Anforderungen für eine Auszahlung erforderlich. Aus diesem Grund muss der Energieausweis sowohl vor Investition (nicht älter als 3 Jahre) als auch nach Investition der OeHT nachgewiesen werden.
- Investitionen die ursächlich zur Erlangung eines der folgenden Zertifikate bzw. Standards dienen:
- Qualitätsstufe „klima.aktiv silber“ des jeweiligen klima.aktiv Gebäudestandards bzw. eines vergleichbaren Standards
- Qualitätsstufe „klima.aktiv gold“ des jeweiligen klima.aktiv Gebäudestandards bzw. eines vergleichbaren Standards
Der Nachhaltigkeitsbonus Mitarbeiter und Regionen kann für die Umsetzung folgender Maßnahmen gewährt werden:
- Errichtung von Unterkünften und sonstigen Einrichtungen für Mitarbeiter
- Errichtung von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern von Mitarbeitern
- Reaktivierung von Leerstand für betriebliche Zwecke (Gebäude, deren ursprüngliche Nutzung zu Erwerbs- oder Wohnzwecken vor mehr als 12 Monaten aufgegeben wurden. Durch ihre Reaktivierung muss neben dem Vorteil für den Förderungsnehmer auch ein Mehrwert für die Umgebung/das Umfeld geschaffen werden. Die bloße Reaktivierung von Nebengebäuden ist nicht förderbar)
- Umsetzung von Investitionsprojekten im Rahmen einer Kooperation, die auch einen Mehrwert für die lokale Bevölkerung stiften
Der Nachhaltigkeitsbonus Wirtschaft und Digitalisierung kann für die Umsetzung folgender Maßnahmen gewährt werden:
- Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen
Darunter fallen Modernisierungsarbeiten sowie bauliche Investitionen, welche innerhalb von drei Jahren nach Betriebsübernahme erfolgen und in der Bilanz des Fördernehmers aktiviert werden müssen. Übernehmer müssen die persönlichen Voraussetzungen gemäß Jungunternehmer-Richtlinie erfüllen.
- Digitalisierungsmaßnahmen
Aktivierungsfähige Investitionen in Hard- und Software zur Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Prozessen, zur Verbesserung der IT- und Cybersecurity, für die digitale Transformation von Verkaufs- und Vertriebsprozessen oder zur Nutzung der digitalen Verwaltung und ähnlichen Maßnahmen.
Beim Nachhaltigkeitsbonus Ökologie (Schwerpunkt Maßnahmen, die zur Reduktion des Energieverbrauchs bzw. zur Steigerung der Energieeffizienz führen) müssen zusätzlich zum Kostennachweis folgende Nachweise erbracht werden:
- Nachweis, dass die Maßnahmen zur Erreichung einer höheren Bewertung in einer oder mehreren Kategorien des Energieausweises (spezifischer Heizwärmebedarf, Primärenergiebedarf, Kohlendioxidemissionen, Gesamtenergieeffizienz-Faktor) geführt haben, wobei nach Investition mindestens die Bewertung „C“ in allen Kategorien erreicht werden muss, oder
- Nachweis, dass der Vergleich der Energieausweise vor und nach Investition eine Verbesserung von 30 % hinsichtlich des Primärenergiebedarfes bezogen auf die Kubatur vor und nach Investition ergibt.
Anschlussförderungen zum Nachhaltigkeitsbonus
Verstärkung der bundesseitigen Förderung mit einem Einmalzuschuss iHv. max. 10 % der förderbaren Kosten
Voraussetzungen:
- Es gelten die Förderungskriterien der Tourismus-Investitions-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung
bzw. - der Aktionsrichtlinie Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft des Landes Burgenland.
Antragsstellung:
- Die Anschlussförderung kann im Zuge der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.
Einmalzuschuss iHv. max. 7% der förderbaren Kosten
Voraussetzungen:
- Die Investitionen dürfen nicht, aufgrund von thematischen Schwerpunkten, primär in das Förderungsportfolio der Umwelt- und Klimaförderungen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) oder anderer Umweltförderungsstellen auf Bundes- oder Landesseite fallen
Antragsstellung:
- Die Anschlussförderung muss direkt beim Land Oberösterreich beantragt werden.