Die Jungunternehmerförderung der OeHT zeigt vor, wie der Bund gemeinsam mit den Ländern als One-Stop-Shop ein attraktives und umfassendes Finanzierungs- und Förderpaket bereitstellt, um engagierten Menschen den Einstieg in die Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu ermöglichen bzw. die nächste Generation zur Betriebsübernahme zu motivieren. Ziel der Jungunternehmerförderung ist die Unterstützung der Gründung und Übernahme von KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch die Förderung von Investitionen. Die Definition des Jungunternehmers umfasst dabei Gründungen und Übernahmen bis zu drei Jahre vor Projekteinreichung. Bei der Jungunternehmerförderung können alle Förderinstrumente der OeHT (Kredite, Haftungen, Zuschüsse) in bestmöglicher Kombination eingesetzt werden. Die Basisförderung umfasst einen Zuschuss der OeHT für Investitionen im Rahmen der Gründung / Übernahme über max. 7,5 % der förderbaren Kosten, wenn das Bundesland in dem das Investitionsvorhaben durchgeführt wird einen mindestens ebenso hohen Zuschuss leistet. Darüber hinaus kann die Ausfinanzierung des Projektes auch über einen zinsgünstigen OeHT-Investitionskredit oder einen erp-Tourismuskredit erfolgen. Der erp-Tourismuskredit kann außerdem mit einer OeHT-Haftung kombiniert werden.
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Jungunternehmerförderung im Detail
Einmaliger Investitionskostenzuschuss von max. 7,5 % der förderbaren Projektkosten gem. der geltenden Jungunternehmer-Richtlinie des Bundes
Voraussetzungen sind:
- Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts, die beabsichtigen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu gründen bzw. zu übernehmen oder dieses seit längstens 3 Jahren betreiben
- Betriebsstätte und Investitionsstandort in Österreich
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
- Bei Neugründung und Übernahme: keine wirtschaftliche Selbstständigkeit während der letzten 3 Jahre in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und gänzliche Aufgabe einer bisherigen unselbstständigen Tätigkeit
- Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25 % der Projektfinanzierung
- Ausübung der handels- und gewerberechtlichen Geschäftsführung durch den Jungunternehmer
- Gesellschaftsanteil des Jungunternehmers von mehr als 50 %
- Bankfinanzierungsanteil über 50 %
- Ausreichende persönliche Qualifikation und schlüssiges Unternehmenskonzept, welches einen nachhaltigen Unternehmenserfolg erwarten lässt
- Auftragsvergaben und Investitionen dürfen zeitlich nicht vor Antragsstellung der Förderung getätigt werden
- Vorlage eines Energieausweises der nicht älter als drei Jahre ist
- Maximale zusätzliche Bodenversiegelung von 25 % bezogen auf den Bestand (Ausgleichsmaßnahmen können berücksichtigt werden)
- Projektumfang: Ab EUR 50.000 – EUR 500.000.
- Die Durchführung des Vorhabens darf – unter Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen – zu einer maximalen zusätzlichen Bodenversiegelung von 25 % im Vergleich zum Zustand vor Investition führen
- Sämtliche förderbaren Projektkosten (Umbau, Einrichtung/Ausstattung, Ablösezahlung im Zuge von Betriebsübernahmen, Lizenzen etc.) müssen aktiviert werden
Die Jungunternehmerförderung kann zusätzlich zum Einmalzuschuss i.H.v. max. 7,5 % mit folgenden Produkten kombiniert werden:
- erp-Tourismuskredit
- OeHT-Investitionskredit
- OeHT-Haftung für erp-Tourismuskredit
- Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25 % der Projektfinanzierung
- Besondere Voraussetzungen für Franchise-Konzepte
- Investitionen in Betriebe, die eine suboptimale Betriebsgröße oder eine geringe Qualität der Dienstleistung aufweisen, können nicht gefördert werden.
- Keine Jungunternehmerförderung in Wien
- Obligatorische Landesförderung als Voraussetzung
Anschlussförderungen zur Jungunternehmerförderung
Einmalzuschuss iHv 12,5 % der förderbaren Kosten bei Projektkosten zwischen mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 500.000.
Voraussetzungen:
- Es gelten die Förderungskriterien der Jungunternehmer-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung.
Antragsstellung:
- Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.
Weitere Informationen zu dieser und weiteren Anschlussförderungen des Landes Burgenland finden Sie auf der Website der Wirtschaftsagentur Burgenland.
Einmalzuschuss iHv 7,5% der förderbaren Kosten bei Projektkosten zwischen mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 500.000.
Voraussetzungen:
- Es gelten die Förderungskriterien der Jungunternehmer-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung bzw. des KWF-Produkts Tourismus JUNG.Invest.
Antragsstellung:
- Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.
Einmalzuschuss iHv 7,5 % der förderbaren Kosten bei Projektkosten zwischen mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 500.000.
Voraussetzungen:
- Es gelten die Förderungskriterien der Jungunternehmer-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung.
Antragsstellung:
- Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.
Einmalzuschuss iHv 7,5 % der förderbaren Kosten bei Projektkosten zwischen mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 500.000.
Voraussetzungen:
- Es gelten die Förderungskriterien der Jungunternehmer-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung.
- Bei Freizeitbetrieben muss der Unternehmensstandort in einer Tourismusgemeinde gemäß dem oberösterreichischen Tourismusgesetz in der jeweils gültigen Fassung liegen.
Antragsstellung:
- Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.
Einmalzuschuss iHv 7,5 % der förderbaren Kosten bei Projektkosten zwischen mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 500.000.
Voraussetzungen:
- Es gelten die Förderungskriterien der Jungunternehmer-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung.
Antragsstellung:
- Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.
Einmalzuschuss iHv 7,5 % der förderbaren Kosten bei Projektkosten zwischen mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 500.000.
Voraussetzungen:
- Unternehmensstandort liegt in einer Tourismusgemeinde gemäß dem steirischen Tourismusgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
- Es gelten die Förderungskriterien der Jungunternehmer-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Hotel- Gastronomiebetriebe, sowie besondere Freizeitbetriebe (Campingplätze, Beschneiung)
Antragsstellung:
- Die Anschlussförderung muss direkt beim Land Steiermark beantragt werden.
Einmalzuschuss iHv 7,5% der förderbaren Kosten bei Projektkosten zwischen mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 500.000.
Voraussetzungen:
- Es gelten die Förderungskriterien der Jungunternehmer-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung.
Antragsstellung:
- Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.
Einmalzuschuss iHv 7,5% der förderbaren Kosten bei Projektkosten zwischen mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 500.000.
Voraussetzungen:
- Es gelten die Förderungskriterien der Jungunternehmer-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung.
Pro Unternehmen ist im Zeitraum von 3 Jahren nur eine Förderung möglich.
Antragsstellung:
- Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.