Unterstützt durch den Bund haften wir mit diesem Basisförderprodukt für Ausfälle zugunsten von Finanzierungen, die an Hotel- und Tourismusunternehmen begeben werden. Unternehmerinnen und Unternehmer werden damit bei der Kapitalaufbringung für ihre vielfältigen Vorhaben unterstützt. Gleichzeitig werden Bankinstitute ermutigt – auch unter schwierigen regulatorischen Bedingungen – Tourismusprojekte zu realisieren. Durch die Haftungsübernahme geht zu einem überwiegenden Teil das Finanzierungsrisiko von der finanzierenden Bank auf uns über. Die OeHT-Haftung kann sowohl für erp-Tourismuskredite als auch für Hausbankfinanzierungen beantragt werden.
Zusätzlich zur konventionellen OeHT-Haftung gibt es die Möglichkeit, Haftungen für die finanzielle Unternehmensstabilisierung ( Maßnahmenschwerpunkt I) oder den Equity Growth als Anreiz zur Eigenkapitalbildung (Maßnahmenschwerpunkt II) zu beantragen.
Home OeHT-Haftungen für erp-Tourismuskredite und Hausbankfinanzierungen
Betriebliche Hochwasserhilfe 2024
Die Betriebliche Hochwasserhilfe 2024 für Katastrophenschäden im Zuge des Hochwasserereignisses im September 2024 ist ab sofort über das OeHT-Kundenportal beantragbar. Entgeltfreie OeHT-Haftungen können insbesondere für zinsfreie erp-Tourismuskredite (Laufzeit 9 Jahre, davon 3 Jahre tilgungsfrei) als Sicherheit begeben werden. Voraussetzung ist, dass die zuständige Behörde das Hochwasserereignis als Naturkatastrophe anerkannt hat. Projektkosten sind Investitionen – auch gebrauchte Anlagen – und notwendige Aufwendungen (z.B. Reparatur, Reinigungs- und Räumungskosten) zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Etwaige Versicherungs- oder Schadenersatzleistungen und Zahlungen aus dem Katastrophenfonds oder aus anderen öffentlichen Mitteln vermindern die für eine Hochwasserförderung relevante Schadenssumme.
Wer
Was
Wie
Haftungssumme
OeHT-Haftungen für erp-Tourismuskredite und Hausbankfinanzierungen im Überblick
OeHT-Haftungen für erp-Tourismuskredite und Hausbankfinanzierungen im Detail
Haftung für neu aufzunehmendes Fremdkapital in Höhe von max. 80 % des Kreditvolumens gemäß der Haftungs-Richtlinie
Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:
- Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
- Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
- Unternehmensstandort in Österreich
- Aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
- Aufrechter Pachtvertrag bei Pächter/Betreiber Konstellation. Sowohl Errichter als auch Betreiber müssen die KMU-Eigenschaften erfüllen.
- Der Förderungswerber muss sachlich kreditfähig und persönlich kreditwürdig sein. Das Unternehmen muss existenz- und wettbewerbsfähig sein
- Das Unternehmen darf sich im Sinne von Artikel 2 Z 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 nicht in Schwierigkeiten befinden (UiS).
- OeHT-Haftung (erp-Tourismuskredite und Hausbankfinanzierungen)
- Die Haftungssumme entspricht 80 % des neu aufgenommenen Fremdkapitals. Ober- und Untergrenzen: EUR 100.000 – EUR 4.000.000
(Bei Jungunternehmern und erp-Tourismuskrediten bis EUR 1 Mio. gelten die in den jeweiligen Richtlinien vorgesehenen Untergrenzen) - Die Laufzeit beträgt maximal 20 Jahre
- Die Haftungssumme entspricht 80 % des neu aufgenommenen Fremdkapitals. Ober- und Untergrenzen: EUR 100.000 – EUR 4.000.000
- OeHT-Haftung Maßnahmenschwerpunkt I: Finanzielle Unternehmensstabilisierung
- Die Haftungssumme entspricht in der Regel 80 % des restrukturierten Kredits. Ober- und Untergrenzen: EUR 100.000 – EUR 4.000.000
- Die Laufzeit beträgt maximal 20 Jahre
- Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Unternehmensstabilisierung
- OeHT-Haftung Maßnahmenschwerpunkt II: Equity Growth
- Die Haftungssumme entspricht 80 % der bestehenden Fremdkapitalfinanzierung. Ober- und Untergrenzen: EUR 100.000 – EUR 750.000
- Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre
- Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Equity Growth
- Bearbeitungsgebühr einmalig (ab 01.01.2024): EUR 6.161,57
- Gestionsgebühr (ab 01.01.2024): EUR 983,62 p.a.
- Haftungsprovision: 0,85 % p.a.
- Die OeHT-Haftung kann sowohl zur Sicherstellung von erp-Tourismuskrediten als auch von Hausbankfinanzierungen in Anspruch genommen werden.
- Die OeHT-Haftung kann mit der Jungunternehmerförderung und dem erp-Tourismuskredit kombiniert werden
- Bei Investitionen gelten die in der Richtlinie definierten Investitionsschwerpunkte
- Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25 % bei Neubauten