Aufgrund der geplanten Öffnungsschritte im Mai, kommt mit den von Seiten der Bundesregierung angekündigten Lockerungsmaßnahmen nun auch für die Gastronomiebranche das lang ersehnte Licht am Ende des Tunnels. Unter dem Aspekt einer „sicheren Gastfreundschaft“ wird bei der schrittweisen Öffnung der Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Fokus besonders auf die Außenbereiche der Gastronomie gelegt – die Minimierung des Infektionsrisikos steht ganz klar im Fokus beim Start in die Sommersaison. Um die Attraktivierung und Modernisierung der Gastgärten zu forcieren, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) zusammen mit der OeHT die „Gastgärtenoffensive“ initiiert. Die Schaffung von neuen Außenverabreichungsplätzen und die Attraktivierung von bestehenden Gastgärten stehen dabei im Mittelpunkt der befristeten OeHT-Sonderförderaktion. Mit Einmalzuschüssen über max. 20% der förderbaren Investitionskosten wird zielgenau und besonders intensiv unterstützt. Gefördert werden alle Investitionen, die es zur Schaffung eines attraktiven Außenangebotes braucht – zusätzlich auch begleitende Maßnahmen wie etwa Fassadengestaltungen, Beschattungen oder die Schaffung barrierefreier Zugänge und ergänzende Sachaufwendungen, die nach Antragstellung umgesetzt, bezahlt und vor dem 31.12.2021 abgeschlossen werden.
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Antragsstopp Gastgärtenoffensive
Die Gastgärtenoffensive des BMLRT wurde von den Betrieben sehr stark nachgefragt. Bereits nach kurzer Zeit sind weit über 2.000 Förderungsansuchen bei der OeHT eingegangen.
Da damit die zur Verfügung stehenden Fördermittel von EUR 10 Mio. vorerst erreicht sind, können leider keine weiteren Förderungsansuchen entgegengenommen werden.