Für eine weitere positive Entwicklung der Tourismusbranche ist es notwendig, für die überwiegend klein-betrieblich strukturierte Tourismuswirtschaft langfristig abgesicherte Finanzierungsinstrumente anzubieten. Ziele des erp-Tourismuskredits ab EUR 1.000.000 sind die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Tourismus-und Freizeitwirtschaft, insbesondere durch den Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen, die Verbesserung der Qualität des touristischen Angebotes und die Forcierung der Saisonverlängerung. Weitere Zielsetzungen der Förderung sind die Sicherung der Beschäftigungslage sowie die Schaffung von zeitgemäßen Personalunterkünften. Vorteil der Finanzierung ist der konstant niedrige Zinssatz. Voraussetzung ist die Aktivierung der Investitionen im Anlagevermögen.
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Was
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Finanzierungsvolumen
erp-Tourismuskredit ab EUR 1.000.000 im Überblick
erp-Tourismuskredit ab EUR 1.000.000 im Detail
Zinsgünstiger Investitionskredit für mittlere und große Investitionsvorhaben von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gemäß dem ERP-Programm.
Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:
- Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
- Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
- Unternehmensstandort in Österreich
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
- Wirtschaftlich stabile Unternehmen mit nachhaltig schlüssigem Betriebskonzept
- Projektrealisierung finanziell sichergestellt
Investitionen ins Anlagevermögen ab rd. EUR 1.500.000
Finanzierungsvolumen bis zu 70 % der föderbaren Kosten (bei Neubauten max. 50 %)
- 100 %ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank
oder - 80 %ige OeHT-Haftung sowie 20 %ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank
Ausnützungszeit | Tilgungsfreie Zeit | Tilgungszeit | Zinssatz |
---|---|---|---|
1 Jahr | 1 Jahr | 5 Jahre | 3,00% fix p.a. |
1 Jahr | 1 Jahr | 8 Jahre | 3,00% fix p.a. |
1 Jahr | 1 Jahr | 12 Jahre | 3,125% sprungfix p.a. |
1 Jahr | 2 Jahr | 12 Jahre | 3,125% sprungfix p.a. |
Für Unternehmen die zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als 6 Jahre sind, kann bei einer Gesamtlaufzeit von max. 10 Jahren eine Zinssonderkondition von 2,875 % fix p.a. in Anspruch genommen werden (Gründerkredit). Dieser kann außerdem mit der Jungunternehmerförderung sowie der OeHT-Haftung kombiniert werden.
Ausschlaggebend für den tatsächlichen Zinssatz ist das Bewilligungsdatum.
Konditionen vorbehaltlich Tipp- und Satzfehler.
- Empfohlen wird die Antragsstellung über die Hausbank
- Kosten vor Antragsstellung können nicht gefördert werden
- Grundstücksankäufe sind nicht förderbar
- Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25 % bei Neubauten
- Planungskosten sind grundsätzlich förderbar, sofern diese nach Antragsstellung angefallen sind bzw. die Planung erst nach Antragstellung in Auftrag gegeben wurde.
Anschlussförderungen zum erp-Tourismuskredit ab EUR 1.000.000
Verstärkung der bundesseitigen Förderung mit einem Einmalzuschuss iHv. 10 % bis max. 20 % der förderbaren Kosten
Voraussetzungen:
- Es gelten die Förderungskriterien der Tourismus-Investitions-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung
bzw. - der Aktionsrichtlinie Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft des Landes Burgenland.
Antragsstellung:
- Die Anschlussförderung muss direkt bei der Landesförderstelle des Landes Burgenland beantragt werden.
Einmalzuschuss dessen Höhe nach Beurteilung des Förderfalls bestimmt wird.
Voraussetzungen:
- Es gelten die Förderkriterien des erp-Jahresprogramms in der jeweils gültigen Fassung bzw. der Richtlinie des Landes Niederösterreich
Antragsstellung:
- Die Anschlussförderung muss direkt beim Land Niederösterreich beantragt werden.
Einmalzuschuss iHv. max. 5 % der förderbaren Kosten
Voraussetzungen:
- Unternehmensstandort liegt in einer Tourismusgemeinde gemäß dem oberösterreichischen Tourismusgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
- Landesseitige Schwerpunkte gemäß Landes-Tourismusstrategie Oberösterreich 2028
Antragsstellung:
- Die Anschlussförderung muss direkt beim Land Oberösterreich beantragt werden.
Einmalzuschuss iHv. max. 5 % des geförderten Kreditvolumens (max. EUR 250.000)
Voraussetzungen:
- Auswahlkriterien gem. Tourismusoffensive des Landes Salzburg
- Punktesystem der OeHT laut Anhang 3 der Richtlinie
Antragsstellung:
- Die Anschlussförderung kann im Zuge der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.
Einmalzuschuss iHv. max. 9 % der förderbaren Kosten
Voraussetzungen:
- Die Investitionen dürfen nicht, aufgrund von thematischen Schwerpunkten, primär in das Förderungsportfolio der Umwelt- und Klimaförderungen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) oder anderer Umweltförderungsstellen auf Bundes- oder Landesseite fallen
- Unternehmensstandort liegt in einer Tourismusgemeinde gemäß dem steirischen Tourismusgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Hotel- Gastronomiebetriebe, sowie besondere Freizeitbetriebe (Campingplätze, Beschneiung)
Antragsstellung:
- Die Anschlussförderung muss direkt beim Land Steiermark beantragt werden.