Die Haftung ermöglicht es durch die Übernahme des Finanzierungsrisikos bestehender Fremdkapitalfinanzierungen finanziellen Spielraum für Unternehmen zu schaffen. Mit dem Equity Growth soll durch die Übernahme von Haftungen für bestehende Fremdkapitalfinanzierungen ein Anreiz zur verstärkten Eigenkapitalbildung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gesetzt werden.
Home Equity Growth
Die verlässliche Sicherstellung als Anreiz zur Eigenkapitalbildung
Wer
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Diese müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sein oder beabsichtigen, eine solche Mitgliedschaft einzugehen.
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Was
Haftung für bestehende betriebliche Verbindlichkeiten
Haftungen werden ausschließlich für bestehende Finanzierungslinien (Betriebsmittel, sonstige betriebliche Aufwendungen und Neugestionierungen bestehender Kredite) übernommen, und zwar in maximal gleicher Höhe zum eingebrachten Eigenkapital. Somit ist das Haftungskapital mit dem eingebrachten Eigenkapital gedeckelt.
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Wie
Sicherstellung über maximal 80 % bestehender Fremdkapitalfinanzierungen
Die Haftung kann über max. 80 % der bestehenden Fremdkapitalfinanzierungen gewährt werden. Das Haftungskapital beläuft sich maximal auf die Höhe des eingebrachten Eigenkapitals.
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Haftungsumme
EUR 100.000 – EUR 750.000
Es wird eine Haftung für bestehende Fremdkapitalfinanzierungen bis zur Höhe des eingebrachten Eigenkapitals übernommen, wobei die Haftungssumme mindestens EUR 100.000 und maximal EUR 750.000 betragen kann. Aufgrund der Untergrenze der Haftungssumme (80 % des Haftungskapitals) ergibt sich, dass das eingebrachte Eigenkapital mindestens EUR 125.000 betragen muss.
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Equity Growth im Überblick
Equity Growth im Detail
Haftung für bestehende Fremdkapitalfinanzierungen in Höhe von max. 80 % des Kreditvolumens. Das Haftungskapital beläuft sich maximal auf die Höhe des eingebrachten Eigenkapitals.
Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:
- Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
- Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Unternehmensstandort in Österreich - Aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
- Aufrechter Pachtvertrag bei Pächter/Betreiber Konstellation. Sowohl Errichter als auch Betreiber müssen die KMU-Eigenschaften erfüllen.
- Der Förderungswerber muss sachlich kreditfähig und persönlich kreditwürdig sein. Das
- Unternehmen muss existenz- und wettbewerbsfähig sein
- Haftungen werden ausschließlich für bestehende Finanzierungslinien (Betriebsmittel, sonstige betriebliche Aufwendungen und Neugestionierungen bestehender Kredite) übernommen, und zwar in maximal gleicher Höhe zum eingebrachten Eigenkapital.
Die Einbringung von zusätzlichem Eigenkapital erfolgt in Form von Barmitteln. Wenn die Beteiligung nicht direkt am Gesellschaftskapital erfolgt (sondern etwa in Form von stillen Einlagen oder partiarischen Darlehen), gilt:
- Die Beteiligungsmittel werden dem Unternehmen auf eine Dauer von zumindest zehn Jahren zur Verfügung gestellt,
- die Verzinsung dieser Beteiligungsmittel ist ausschließlich gewinnabhängig (keine Mindestverzinsung), und
- im Insolvenzfall sind die Beteiligungsmittel nachrangig.
Eingebrachtes Eigenkapital darf nicht mehr als zwei Jahre vor Antragsstellung in das Unternehmen eingebracht worden sein. Nach Einbringung des Eigenkapitals gewährte Kredite und Leasingfinanzierungen verringern die Bemessungsgrundlage.
Die Haftungssumme entspricht 80 % der bestehenden Fremdkapitalfinanzierung. Ober- und Untergrenzen: EUR 100.000 – EUR 750.000
Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre
- Bearbeitungsgebühr einmalig (ab 01.01.2024): EUR 6.161,57
- Gestionsgebühr (ab 01.01.2024): EUR 983,62 p.a.
- Haftungsprovision: 0,85 % p.a.
- Außer der persönlichen Haftung der wirtschaftlichen Eigentümer sind für den garantierten Kredit keine weiteren Sicherheiten beizubringen.
- Aufgrund der Untergrenze der Haftungssumme (80 % des Haftungskapitals) ergibt sich, dass das eingebrachte Eigenkapital mindestens EUR 125.000 betragen muss.
- Beispielrechnung:
Haftungskapital = EUR 125.000
Haftungssumme (max. 80 % des Haftungskapitals) = EUR 100.000
Die Höhe des eingebrachten Eigenkapitals muss der Höhe des Haftungskapitals entsprechen.
- Beispielrechnung: