Um den KMU in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in dieser herausfordernden Situation schnell und möglichst unbürokratisch zu helfen, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gemeinsam mit der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (OeHT) ein Maßnahmenpaket geschnürt. Dieses besteht aus der Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken mit Haftungen der OeHT und der Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und der Haftungsprovision. Dabei gewährt die OeHT den antragsstellenden Betrieben eine Bundeshaftung i.H.v. 80% zur Besicherung neu aufzunehmender Überbrückungskredite (Kontokorrentkredite). Das erklärte Ziel dieser Soforthilfemaßnahme ist, die Liquidität von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft trotz Umsatzrückgängen aufrecht zu erhalten, bestehende Arbeitsplätze zu sichern, Insolvenzen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Betriebe ihre operative Geschäftstätigkeit aufrecht erhalten können.
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Einreichfrist für die Haftung für Überbrückungsfinanzierungen abgelaufen
Seit 15.06.2022 können keine neuen Anträge mehr für die Haftung für Überbrückungsfinanzierungen gestellt werden. Bereits bewilligte Haftungsübernahmen bleiben bis zum vereinbarten Laufzeitende aufrecht.