Der diesjährige Leuchtturmcall 2023 im Rahmen der Innovationsförderung ist bereits an den Start gegangen. Wir suchen innovative „Konzepte zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ in und für Tourismusregionen.
Die genaue Bedarfsanalyse und der anschließende Ausbau des Kinderbetreuungsangebots sind wichtige Maßnahmen zur Steigerung der Vollzeitbeschäftigung und zur Entschärfung des Fachkräftemangels. Die entsprechende Konzeption dafür kann durch den diesjährigen Call der Leuchtturmförderung – eine gemeinsame Aktion des BMAW und der ÖHT – unterstützt werden.
Um dem hohen Arbeitskräftebedarf im Tourismus zu begegnen braucht es eine bessere Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mobilisierende Anreize, um in Beschäftigung zu kommen und attraktivierende Maßnahmen, wie die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie – vor allem bei der Kinderbetreuung.
Susanne Kraus-Winkler, Staatssekretärin für Tourismus
Laut AMS waren im Dezember 236.429 unselbstständig Beschäftigte im Tourismus gemeldet. Das sind fast so viele wie im Vergleichsmonat 2019 (-0,79%). Zeitgleich stieg die Zahl der beim AMS gemeldeten offenen Stellen von 9.195 (2019) auf 13.367 (2022). Beim WB-Stellenmonitor waren sogar 23.935 offene Stellen gemeldet. Der touristische Arbeitsmarkt muss auf die gesellschaftlichen Änderungen und den Wertewandel reagieren, um mittel- und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Es ist insbesondere dringlicher Bedarf im Bereich der Kinderbetreuung gegeben. Gerade Arbeitszeiten an Abenden, Wochenenden oder Feiertagen verlangen nach adäquaten und auch qualitativen Kinderbetreuungszeiten bzw. -angeboten.
Leuchtturmcall unterstützt innovative Projekte zur Kinderbetreuung
Zur Unterstützung von innovativen Maßnahmen für verbesserte Kinderbetreuung im Tourismus hat das Staatssekretariat für Tourismus im November 2022 eine mit zwei Millionen Euro dotierte Förderungsaktion ins Leben gerufen. Der Leuchtturmcall fördert regionale Konzepte zur bedarfsorientierten Kinderbetreuung: Noch bis zum 1. März 2023 ist die Einreichung von Projektanträgen bei uns möglich. Gefördert werden können die mit der Erarbeitung des Konzeptes entstehenden Sachkosten, welche zumindest 75.000 Euro betragen müssen. Der Fördersatz beträgt 70% der förderbaren Kosten und der maximale Zuschuss ist mit 200.000 Euro pro Projekt gedeckelt. Die Details zur Förderungsaktion, wie Teilnahmevoraussetzungen und Auswahlverfahren, sind zusammen mit den Einreichunterlagen auf unserer Webseite abrufbar.
Für detaillierte Beratung steht Ihnen Frau Sonja Rauch-Beran, ta.theo@nareb-hcuar, 01/515 30-44 gerne zur Verfügung.
Informationen finden Sie auch in der Presseaussendung des Staatsekretariats für Tourismus, BMAW.