Startschuss für den Schutzschirm für Veranstaltungen. Seit dem 18. Jänner 2021 bietet die ÖHT eine neue Sonderförderung für die schwer angeschlagene Veranstalter- und Eventbranche an. Die Antragstellung erfolgt digital über das ÖHT-Kundenportal und ist ab sofort bis zum 15. Juni 2021 möglich.
In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Tourismus und Regionen ist es gelungen eine treffsichere Förderung anzubieten, die mit einem Gesamtrahmen von EUR 300 Millionen der Veranstaltungsbranche Planungssicherheit und allen Beteiligten finanzielle Absicherung gewährleisten soll. Es können nicht nur österreichische Veranstalter ansuchen, sondern auch ausländische Unternehmen, die Veranstaltungen in Österreich planen. Eine Antragsstellung ist für geplante Veranstaltungen zwischen dem 1. März 2021 und dem 31. Dezember 2022 möglich. Veranstaltungen, die unter dem Schutzschirm stehen, bekommen im Falle einer COVID-19-bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung 90% des finanziellen Nachteils, aber höchstens EUR 1.000.000 mittels einem Einmalbarzuschuss ersetzt.
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich digital über das Kundenportal der ÖHT und erfordert die Einhaltung der folgenden Voraussetzungen: Das Vorliegen eines schlüssigen Durchführungs- und Finanzierungskonzeptes sowie eines Entwurfs eines COVID-19-Präventionskonzeptes. Es fallen sowohl Veranstaltungen, die Einnahmen lukrieren, wie Kulturveranstaltungen als auch Veranstaltungen ohne Einnahmen, wie Business-to-Business Veranstaltungen unter den Schutzschirm. Die erwarteten Gesamteinnahmen oder -kosten müssen zumindest EUR 15.000 betragen und die in der Richtlinie ersichtlichen Teilnehmerobergrenzen müssen eingehalten werden.
Ein kurzes Beispiel: Eine Konzertveranstaltung rechnet mit Einnahmen von EUR 100.000 und Ausgaben von EUR 80.000. Wegen einer Teilnehmerbeschränkung durch die Regierung aufgrund von COVID-19, werden lediglich EUR 50.000 eingenommen, jedoch fallen die Ausgaben in voller Höhe an. Der wirtschaftliche Risikoträger bekommt nun 90% des dadurch anfallenden Schadens (negativen Saldos) ersetzt. In dem Fall EUR 30.000 * 0,9, also werden EUR 27.000 mittels eines Einmalbarzuschusses ersetzt.
Für den Generaldirektor der ÖHT, Mag. Wolfgang Kleemann, war es ein besonderes Anliegen nach den Hotels und der Gastronomie nun auch die weiteren touristischen Akteure zu unterstützen.
„Als Generaldirektor der ÖHT freut es mich, dass die ÖHT nach den Covid-19 Haftungsmodellen für Überbrückungsfinanzierungen und der ÖHT-Insolvenzabsicherung mit dem Schutzschirm für Veranstaltungen den für unseren Tourismus so wichtigen touristischen Treibern ein weiteres Förderpaket anbieten können. Der Schutzschirm soll den Unternehmen insbesondere langfristige Planungssicherheit und Zuversicht verschaffen. Mit dem in enger Zusammenarbeit mit dem BMLRT ausgearbeiteten Förderpaket ist es uns gelungen, die gesamte Veranstaltungsbranche zu unterstützen und branchenorientierte Hilfsmaßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Rahmenbedingungen anzubieten.“
Mag. Wolfgang Kleemann, Generaldirektor der ÖHT
Unter anderem sind Kongresse, Messen oder große Sportveranstaltungen ein wichtiger Bestandteil der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft, insbesondere der schwer angeschlagenen Stadthotellerie. Der Schutzschirm sichert dementsprechend nicht nur das Fortbestehen der Veranstaltungen, sondern entfaltet seine Schutzwirkung über die gesamte Branche. Dadurch wird gewährleistet, dass die Konjunkturlokomotive Tourismus nach der Corona-Krise wieder rasch an Fahrt aufnehmen kann.