Leuchtturm-Förderungsaktion zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Tourismus – Die Einreichfrist für Maßnahmen zum Ausbau des Kinderbetreuungsangebots wurde bis zum 12. April 2023 verlängert.
Der touristische Arbeitsmarkt ist auch weiterhin von einem hohen Mitarbeiter:innenbedarf gekennzeichnet. Daher ist die Branche aufgefordert, mit adäquaten und innovativen Maßnahmen gegenzusteuern. Besonderer Handlungsbedarf ist im Bereich der Kinderbetreuung gegeben. Durch ein zusätzliches Angebot von adäquaten Kinderbetreuungsformen bzw. optionaler Kinderbetreuungszeiten kann ein Imagewandel für die Tourismusbranche erreicht werden.
Zur Unterstützung von innovativen Maßnahmen zur verbesserten Kinderbetreuung im Tourismus betreuen wir bereits seit November 2022 eine gemeinsame Förderungsaktion mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) unter Federführung des Staatssekretariats für Tourismus. Bei dieser Förderungsaktion wurde jetzt inhaltlich nachgebessert.
Das Thema ist für Personen, die im Tourismus arbeiten, von zentraler Bedeutung. Um Verbesserungen zu erreichen braucht es innovative Lösungsansätze. Durch die Verlängerung des Calls und die Ausweitung der Einreichkriterien wollen wir zusätzliche Ideen aus der Branche aufspüren und fördern.
Matthias Matzer, Geschäftsführer der OeHT
Die Antragstellung wird nun auch für betriebliche Kooperationen und einzelbetriebliche Maßnahmen geöffnet und die Untergrenze der förderbaren Gesamtkosten mit 20.000 Euro festgesetzt. Gleichzeitig gilt eine neue Einreichfrist bis zum 12. April 2023.
Der touristische Arbeitsmarkt muss auf die gesellschaftlichen Änderungen und den Wertewandel mit gezielten Angeboten reagieren, um mittel- und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler
Die Leuchtturmförderung soll vor allem im ländlichen Raum die Tourismusregionen und Betriebe gleichermaßen motivieren, neue, innovative Konzepte zur bedarfsorientierten Kinderbetreuung zu erarbeiten. Gefördert werden können ausschließlich die mit der Erarbeitung des Konzeptes verbundenen Sachkosten. Für Kooperationsprojekte beträgt der Fördersatz 70 % der förderbaren Kosten, bei einzelbetrieblichen KMU-Projekten gilt ein reduzierter Fördersatz von 50 %. Der Zuschuss setzt sich aus Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Tourismusförderungsmittel des Bundes zusammen.
Die Details zur Förderungsaktion sind auf der Seite des Leuchtturm-Calls abrufbar. Einreichungen sind per Original-Antragsformular bis inkl. 12. April 2023 möglich. Für nähere Informationen steht Ihnen Sonja Rauch-Beran, ta.theo@nareb-hcuar, als Innovationsscout und Produktberaterin gerne zur Verfügung.