… die zahlreichen Landgasthöfe, in denen man so toll essen kann. Aber wir kennen sie nur vom letzten Sonntag, diesem wunderschönen strahlenden Tag, der einfach zu einem Ausflug aufs Land eingeladen hat. Das Jahr hat aber bekanntlich 365 Tage und davon sind nur wenige so sonnig und warm. Und genau deshalb geht es diesen Landgasthöfen wirtschaftlich nicht so besonders gut.
Damit droht ein wichtiges Stück österreichischer Lebensqualität verloren zu gehen, aber mehr noch: Die Gastronomie im ländlichen Raum hat ja nicht nur die Basisfunktion des klassischen Wirtshauses, sondern ist auch einer der wichtigsten Arbeitgeber und einer der wesentlichen Träger der touristischen Lehrlingsausbildung. Das gastronomische Angebot, das unsere Landgasthöfe bieten, trägt mit nachhaltig produzierten Produkten zur regionalen Wertschöpfung bei und gewinnt auch im touristischen Angebot einen immer höheren Stellenwert. Die betriebliche Ausstattung muss aber mit der steigenden kulinarischen Qualität mithalten können, da sind wir wieder bei der wirtschaftlichen Lage: Oft haben diese Betriebe nicht genug Ertrag, um sich die notwendigen Investitionen leisten zu können.
In einem Treffen der Tourismusreferenten der Bundesländer hat Bundesministerin Köstinger einen neuen Fördercall des BMNT angekündigt, über den ÖHT und einige Bundesländer Gasthöfe und Wirtshäuser in ländlichen Gemeinden bei ihren Qualitätsverbesserungen unterstützen wollen. Vom BMNT zinsfrei gestellte Kredite der ÖHT über 90 % der Investition werden durch 10 % Barzuschuss des jeweiligen Bundeslandes ergänzt. Mit einer Haftung des Bundes stellt die Republik ihre Bonität hinter die jeweiligen Projekte; auch die Haftungsprovision dafür trägt der Bund. Die Palette der förderbaren Maßnahmen reicht von der Neugestaltung von Gaststuben über die Ausstattung von Schanigärten und von der Küchenausstattung bis zur Erneuerung von Sanitäreinrichtungen. Auch sämtliche Maßnahmen zur Ressourcenschonung und die Schaffung und Verbesserung von Einrichtungen für Mitarbeiter sind natürlich förderbar.
Ab Mitte Mai können die ersten Förderanträge gestellt werden. Der eine oder andere Schanigarten kann dann noch vor dem Sommer im neuen Glanz erstrahlen!