Die Unterkapitalisierung und die Herausforderungen im Rahmen von Betriebsübernahmen begleiten die Branche schon seit langer Zeit mit schwankender Aufmerksamkeit.
Gerade als das Tal der Corona-Krise durchschritten schien und die Aufbruchstimmung in der Tourismusbranche an Fahrt aufnahm, trat die nächste geopolitische Krise mit massiven Auswirkungen auf den Plan. Inflation, Güterverknappung und die Kostenexplosionen am Energiemarkt treffen die Branche mit nicht erwarteter Härte. Wir erleben gerade, dass die bereits lange vor der Covid-19 Pandemie bekannten Problemstellungen, durch die neuerliche Ausnahmesituation wieder stärker in den Vordergrund rücken. Der Schatten, den die branchenweit niedrige Eigenkapitalausstattung und die oftmals angeschlagenen Bilanzbilder von Tourismusunternehmen auf die Zukunft wirft, wird länger. Denn dadurch fehlt den Jungunternehmern von morgen bei innerfamiliären Betriebsübergaben das wirtschaftliche Fundament, auf dem sie langfristig erfolgreich aufbauen können, speziell in strukturschwachen Regionen. Darüber hinaus sehen wir als Tourismusbank eine zunehmende „GastgeberInnenmüdigkeit“ die zur Folge hat, dass bisher als Hotel geführte Betriebe aufgrund von fehlendem Interesse an der Weiterführung verkauft und in Immobilien- oder andere spekultationsgetriebene Projekte umgewandelt werden. Dieser Entwicklung muss auf vielen Ebenen dringend entgegengewirkt werden, möchten wir nicht Gefahr laufen das Rückgrat unseres Tourismus, die eigentümergeführten Klein- und Mittelbetriebe, peu à peu zu verlieren. Förderungen können zwar einen Beitrag dazu leisten, Betriebsübergaben und Weiterführungen zu erleichtern, ein Allheilmittel sind sie aber nicht und sollen es auch nicht sein. Wir möchten jetzt bewusst nicht die ewige Diskussion zu „neuen“ Eigenkapitalprodukten und ähnlichem beginnen. Vielmehr möchten wir erörtern, wie mit kleinen Eingriffen gut bestehende Förderprodukte weiter verbessert werden könnten. Risikoübernahmen des Bundes in Form von Bundeshaftungen können vor allem in der Anfangsphase der Selbständigkeit, nach einer Betriebsübernahme einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, auf den Betriebskonzepten der Vorgenerationen aufzubauen und eigene, innovative und zukunftsorientierte Ideen umzusetzen. Insbesondere dann, wenn die Risikoübernahme durch Banken aufgrund verschiedenster Regulatorien und des im Vergleich zu anderen Branchen schlechteren Umsatz-zu-Schulden-Verhältnisses zukünftig nicht einfacher wird. Hier hilft uns das Instrument der Bundeshaftung schon heute, jedoch zielt dieses nur auf den Bereich der neuen, aktivierungspflichtigen Investition ab. Ein reiner Unternehmenskaufpreis bzw eine Ablösezahlung sind derzeit nicht umfasst. Dass bei Betriebsübergaben ein Kaufpreis in Form von Ablösezahlungen zu entrichten ist, ist auch bei innerfamiliären Übergaben längst Realität. Hier können zukünftige Förderungen ebenso ansetzen, indem der ertragswertbasierte Marktpreis der betrieblich genutzten Immobilien als förderbare Kosten eingestuft wird und damit in die geförderte Finanzierung miteingeschlossen werden kann – vorausgesetzt, die weitere touristische Nutzung durch die nächste Generation wird sichergestellt. Zusätzlich dazu könnten steuerpolitische Maßnahmen wie die steuerfreie Neubewertung des Anlagevermögens und einer damit einhergehenden Aufwertung des Eigenkapitals (in Form einer Kapitalrücklage) das wirtschaftliche Unternehmensbild verbessern und die Finanzierung von Unternehmensübergaben somit zusätzlich erleichtern. Ohne gesicherte Betriebsübergaben rücken nämlich mittel- bis langfristig Themen wie Digitalisierung, Fachkräftemangel oder Nachhaltigkeit rasch in den Hintergrund – dann fehlt uns nämlich der wichtigste Baustein im Tourismus: Mutige Unternehmerinnen und Unternehmer und damit unsere Betriebe!