Die österreichische Bundesregierung hat sich rechtzeitig zum neuen Jahr auf neue Hilfen für die Tourismus- und Veranstaltungsbranche geeinigt. Mit dem Schutzschirm für Veranstaltungen und der ÖHT-Insolvenzabsicherung wird die Tourismusbank zwei weitere wichtige Förderungen für den Bund abwickeln. Das Gebot der Stunde: Planungssicherheit für betroffene Unternehmen.
Das Jahr 2020 ist zwar mit all seinen Schwierigkeiten zu Ende gegangen, doch aufgrund der immer noch anhaltenden Corona-Situation bringt das neue Jahr auch neue Herausforderungen. Besonders die Veranstalterbranche und speziell auch Reiseveranstalter kämpfen mit Corona bedingten Unsicherheiten rund um die Planung.
Für die Veranstaltungsbranche im Allgemeinen soll der Schutzschirm für Veranstaltungen die benötigte Planungssicherheit bringen. Aufgrund der Ungewissheit im Hinblick auf das künftige Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Einschränkungen, ist die Planung von Veranstaltungen derzeit mit einem erheblichen Risiko verbunden. Mit dem Schutzschirm für Veranstaltungen werden finanzielle Nachteile aufgrund COVID-19-bedingter Veranstaltungseinschränkungen oder –absagen ausgeglichen. Damit sollen Anreize zur Organisation von Veranstaltungen gesetzt werden und die negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Veranstaltungswirtschaft abgefedert werden. Die Förderung besteht im Ausgleich des finanziellen Nachteils, der aus einer COVID-19-bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung resultiert, im Ausmaß von maximal 90% der förderbaren Gesamtkosten der Veranstaltung.
Für Reiserveranstalterwurde die gesetzliche Grundlage für ein temporär befristetes Hilfspaket für die Absicherung von Kundengeldern in der Reisebranche geschaffen. Kundenanzahlungen in der Reisebranche können künftig im Fall einer Insolvenz staatlich abgesichert werden. Nach geltender Pauschalreiseverordnung sind Anbieter von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen zu einer Absicherung von erhaltenen Vorauszahlungen verpflichtet bzw. muss eine solche Absicherung gegenüber dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nachgewiesen werden. Ohne Insolvenzschutz für Kundengelder dürfen Reiseveranstalter oder Reisebüros keine Pauschalreisen bzw. die Hotellerie keine Package-Angebote anbieten. Um den Eintritt des Ausübungsverbots ab 1. Jänner 2021 zu verhindern, soll den Betrieben ein zeitlich befristetes Haftungsmodell für die abzusichernden Kundengelder der jeweiligen Reisebüros bzw. -veranstalter sowie der Hotellerie angeboten werden. Das Modell wird im Rahmen der 100%igen COFAG-Haftungen durch die ÖHT abgewickelt. Gedeckt werden diese Haftungen durch einen eigens gewährten Haftungsrahmen des Bundes i.H.v. von EUR 300 Mio. Im Einzelfall können bis zu EUR 20 Mio. pro Unternehmen abgesichert werden. Antragsberechtigt sind sowohl kleine, mittlere und große Unternehmen, die als Reiseveranstalter oder Vermittler von verbundenen Reiseleistungen auftreten und die Kundengelder gemäß der Pauschalreiseverordnung für den Fall einer Insolvenz abzusichern haben.