Mit Haftungsübernahmen für die gesamte Tourismuswirtschaft leistet die Tourismusbank einen unverzichtbaren Beitrag, um die Betriebe dieser besonders stark betroffenen Branche zu unterstützen. Der heimische Tourismus ist sicherlich jener Wirtschaftszweig, der mit den massiven Folgen der Maßnahmen gegen das Coronavirus zu allererst konfrontiert wurde und dessen Betriebe zu Beginn der Krankheitsausbreitung in Österreich schließen mussten. Im Fokus der Ausarbeitung von Soforthilfemaßnahmen stand von Anfang an, Förderinstrumente nicht neu zu erfinden, sondern vorhandene Möglichkeiten möglichst rasch zur Sofortunterstützung der Unternehmerinnen und Unternehmer in der Tourismus-, Reisebüro- und Freizeitwirtschaft einzusetzen. Das One-stop-shop Modell der ÖHT ist durch die Bündelung von landes- und bundesseitigen Fördermaßnahmen die Basis für eine schnelle und unbürokratische Beantragung und Abwicklung der Soforthilfe. Besonders hervorzuheben ist, dass die Tourismusbank Anfang März als erste Förderinstitution binnen einer Woche nicht nur die Idee der Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen entwickelte, sondern auch in kurzer Zeit einen volldigitalen Einreichprozess – von der Antragsstellung bis hin zur Übermittlung der Haftungserklärung – einrichten konnte. Das erklärte Ziel bei der Umsetzung des Maßnahmenpakets war, die Liquidität von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft trotz Umsatzrückgängen aufrecht zu erhalten, um bestehende Arbeitsplätze zu sichern, Insolvenzen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Betriebe ihre operative Geschäftstätigkeit auch nach Abflachen der Krise aufrechterhalten können.
Wenn man versuchen will, dieser Corona-Krise einen positiven Aspekt abzuringen, dann ist es, die Bedeutung der Tourismuswirtschaft aus den bisher genannten Dimensionen herauszuholen, um zu verdeutlichen, dass ohne Tourismus die gesamte Wirtschaft leidet mit deutlich spürbaren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die inländische Wertschöpfung. Wir haben gesehen und erkannt, dass ohne die Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft nicht nur die vor- und nachgelagerte Wirtschaft zusammenbricht, sondern auch das soziale Leben stillsteht. Leere Plätze, leere Strassen, leere Stammtische. Nur wenn‘s dem Tourismus gut geht, geht‘s uns allen gut!
Mag. Wolfgang Kleemann, Generaldirektor der ÖHT
Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Wettbewerbssicherung der betroffenen österreichischen Tourismusunternehmen und zur Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden. Durch die traditionell eng gelebte Kooperation zwischen der Tourismusbank und den Bundesländern beteiligen sich insgesamt 6 Bundesländer (Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Wien) am Covid-19 80%-Haftungsmodell in Form von Zinsen-/und Kapitalkostenzuschüssen. Die Haftungen konnten von Beginn an ohne Untergrenze mit einer Haftungsquote von 80 % für neu eingeräumte Überbrückungskredite gewährt werden. Im Verlauf der COVID-19-Krise wurden weitere Haftungsmodelle mit 90 %- und 100 %-Haftungsquote entwickelt, um die Branche noch besser unterstützen zu können. Auch bestehende und aufgrund des Einnahmenausfalls nicht mehr bedienbare Kredite und Leasingfinanzierungen fallen nunmehr unter die aus ÖHT-behafteten Überbrückungskrediten finanzierbaren Positionen und vor allem die Vorfinanzierung von COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfen ist eine häufig genutzte Anwendung. Die marktseitige Nachfrage nach COVID-19-Überbrückungshaftungen hat bundesseitig zur Gründung einer eigenen Förderagentur geführt. Die COFAG – Corona Förderagentur des Bundes – ist seither die der ÖHT gegenüberstehende Bewilligungsinstanz. Innerhalb von rd. 8 Wochen wurde der vom Bund zur Verfügung gestellte Haftungsrahmen für Überbrückungskredite von ursprünglich EUR 100 Millionen auf nunmehr EUR 1,625 Milliarden aufgestockt. Trotz der daraus entstandenen enormen Antragszahlen ist es ÖHT gelungen, in kontinuierlicher Abarbeitung der Förderanträge (6.859 bearbeitete Anträge, Stand 24.06.2020) in überschaubarer Zeit auf tagesaktuelle Bearbeitungsfristen zu kommen.
Weil sich der Tourismus gerade jetzt auf uns verlassen kann
Aus der Corona-Krise werden viele Unternehmen der Tourismusbranche als Verlierer herauskommen. Sie werden bei weniger Umsatz und Ertrag höhere Schulden haben – das ist ganz sicher keine Basis für ein zukunftssicheres Geschäftsmodell und wird banktechnisch betrachtet zu einer dramatischen Verschlechterung des Ratings unserer Unternehmen führen. Aus diesem Grund arbeitet die Tourismusbank bereits jetzt intensiv daran, die Investitionsfinanzierung und -förderung im Tourismus künftig völlig neu zu denken und auf die zukünftigen Rahmenbedingungen auszurichten. Es ist klar erkennbar, dass die Kapitalaufbringung für die Tourismusbranche mittel- bis langfristig nur über geförderte und eigenkapitalnahe Finanzierungsformen erfolgen wird können.
Neue Rahmenbedingungen verlangen neue Wege – das gilt sowohl für die Unternehmerinnen und Unternehmer als auch für uns als langjähriger und enger Know-how Partner der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Ein „ÖHT-Zukunftsfonds“ schwebt mir da vor, der risikotragend finanziert, dessen eingesetztes Kapital in den aufnehmenden Unternehmen bilanzverbessernd wirkt und der damit sowohl finanzierende als auch stabilisierende Funktion trägt.
Mag. Wolfgang Kleemann, Generaldirektor der ÖHT