Die neue Tourismus-Investitions-Richtlinie ersetzt den bisherigen Teil A (Investition) der Richtlinien über den TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014 – 2020 vom 6. August 2014 (in der Fassung vom 31. Oktober 2022).
Die Tourismus-Investition-Richtlinie sieht als Förderungsinstrumente bundesseitige Zinsenzuschüsse für Investitionskredite der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (OeHT) sowie den Nachhaltigkeitsbonus (Zuschuss) vor.
Schwerpunkte und neue Zielsetzungen
Die Zielsetzung des „Plan T – Masterplan für Tourismus“ ist es, dass Österreich zu einer der nachhaltigsten Tourismus-Destinationen gehören soll. Nachhaltigkeit und Resilienz bilden daher die Leitgedanken der neuen Richtlinie. Dies zeigt sich schon bei der Förderungseinreichung, die zukünftig mit Fragen zu Energie und Wasserverbrauch, Abfallmengen, etc. verbunden ist. Weiters sind die Förderungsvoraussetzungen ergänzt worden. So muss beispielsweise zukünftig für jedes Investitionsprojekt ein Energieausweis vorgelegt werden. Die Vorhaben dürfen zu keiner zusätzlichen Bodenversiegelung von mehr als 25% führen und die Betriebe müssen ihren Gästen Informationen zur öffentlichen Erreichbarkeit zur Verfügung stellen.
Die neuen Förderungsrichtlinien für die gewerbliche Tourismusförderung stellen wichtige und zukunftsorientierte Weichen für einen auch weiterhin wettbewerbsfähigen Tourismus in Österreich. Der Fokus auf nachhaltige Entwicklung ist dabei ebenso bedeutend, wie die breitere Unterstützung von Betriebsübergaben.
Matthias Matzer
Zusätzlich zum geförderten Investitionskredit wird auch ein Nachhaltigkeitsbonus ausbezahlt, wenn bestimmte Maßnahmen im Bereich Ökologie, Mitarbeiter und Regionen sowie Wirtschaft und Digitalisierung gesetzt werden. Dies betrifft etwa Fenstertausch und thermische Sanierung, Entsiegelungsmaßnahmen, ebenso wie die Errichtung von Mitarbeiterunterkünften, die Reaktivierung von Leerstand für betriebliche Zwecke und Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen.
In den kommenden Monaten und Jahren werden wir uns gemeinsam dafür einsetzen, dass die neu-ausgerichtete gewerbliche Tourismusförderung ihre Wirkung auf betrieblicher Ebene entfaltet und damit zur Stärkung des Tourismusstandorts beiträgt.
Martin Hofstetter
Eckpunkte und Besonderheiten der Tourismus-Investitions-Richtlinie
- Adressatenkreis:
- KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Errichter, Kooperationen und touristische Infrastruktur;
- für die Investitionsschwerpunkte: Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung, Neuausrichtung, Errichtung/Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen, Errichtung/Verbesserung von Personalunterkünften und sonstigen Einrichtungen für Mitarbeiter, Umwelt/Sicherheit/Barrierefreiheit
- Art und Höhe der Förderung:
- förderbare Kosten: Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter mind. EUR 500.000 bis max. EUR 7,14 Mio.
- Investitionskredit der OeHT iHv min. EUR 350.000 und max. EUR 5 Mio. (Förderungsquote max. 70%) mit einem Zinsenzuschuss (Laufzeit 10 Jahre) in Höhe von max. 2% p.a.
- Nachhaltigkeitsbonus (Zuschuss) in Höhe von 7% der nachhaltigkeitsrelevanten Teilinvestition[1], max. EUR 350.000. Nachhaltigkeitsbonus soll Investitionen in den drei Bereichen Ökologie (Energie, Ressourcen, Emissionen), Mitarbeiter/Regionen (Unterkünfte, Leerstand und Kooperationen) und Wirtschaft (Betriebsübergabe, Digitalisierung) besonders incentivieren und kann zusätzlich zum geförderten Investitionskredit beantragt werden
- Nicht förderbar sind u.a.:
- Vorhaben, die zu einer Bodenversiegelung von mehr als 25% im Vergleich zum Zustand vor Investition führen (Ausgleichsmaßnahmen möglich)
- Neubauten in tourismusintensiven Gemeinden
- Projekte, bei denen eine Teilfinanzierung aus Immobilienverkäufen erfolgt oder die touristische Nutzung nicht nachhaltig gesichert ist
- Vorhaben in Einkaufszentren
- Anlagen, die direkt fossile Energieträger nutzen
[1] Muss mind. 20% von Gesamtinvestitionskosten betragen.