Die Jungunternehmer-Richtlinie ersetzt den Teil B der Richtlinien über den TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014 – 2020 vom 6. August 2014 (in der Fassung vom 31. Oktober 2022).
Der Jungunternehmer-Begriff umfasst dabei Gründer und Übernehmer gleichermaßen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, wobei die Jungunternehmerförderung an die Anschlussförderung der Bundesländer in gleicher Höhe gekoppelt ist.
Schwerpunkte und neue Zielsetzungen
Ziel der Jungunternehmerförderung ist die Unterstützung der Gründung und Übernahme von KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch die Förderung von Investitionen. Die Definition des Jungunternehmers ist überarbeitet worden und umfasst nun Gründungen und Übernahmen bis zu drei Jahre vor Projekteinreichung. Neu ist auch, dass Übernahmen nicht nur innerhalb der Familie, sondern auch die Übernahme durch langjährige Mitarbeiter unterstützt werden können.
Mit unserer Jungunternehmerförderung unterstützen wir künftig Investitionen im Zuge von Gründungen und Übernahmen bis zu drei Jahre nach Unternehmensgründung oder -übernahme. Der Fördermix von Bund und Länder leistet dabei eine wichtige finanzielle Hilfestellung bei Investitionen während der Start-up Phase von Unternehmen.
Florian Zellmann
Im Sinne des „Plan T – Masterplan für Tourismus“ spielt auch die Nachhaltigkeit bei der Jungunternehmerförderung eine größere Rolle. Dies zeigt sich schon bei der Förderungseinreichung, die zukünftig mit Fragen zu Energie und Wasserverbrauch, Abfallmengen, etc. verbunden ist. Weiters sind die Förderungsvoraussetzungen ergänzt worden. So muss beispielsweise zukünftig für jedes Investitionsprojekt ein Energieausweis vorgelegt werden. Die Vorhaben dürfen zu keiner zusätzlichen Bodenversiegelung von mehr als 25% führen und die Betriebe müssen ihren Gästen Informationen zur öffentlichen Erreichbarkeit zur Verfügung stellen.
Eckpunkte und Besonderheiten der Jungunternehmer-Richtlinie
- Adressatenkreis:
- Jungunternehmer (KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die beabsichtigen ein Unternehmen zu betreiben/übernehmen oder ein Unternehmen vor max. drei Jahren[1] geründet/übernommen haben), die Mehrheitsgesellschafter sind und persönlich qualifiziert sind
- Art und Höhe der Förderung:
- förderbare Kosten: Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, Gründerkaution und Kaufpreis mind. EUR 50.000, max. EUR 500.000
- bundesseitiger Zuschuss für Investition in Höhe von 7,5% bei KUs und 5% bei MUs der förderbaren Kosten plus Anschlussförderung des jeweiligen Bundeslandes in gleicher Höhe
- Jungunternehmer müssen wie bisher einen Eigenkapitalanteil in Höhe von min. 25% aufbringen
- Nicht förderbar sind u.a.:
- Vorhaben, die zu einer Bodenversiegelung von mehr als 25% im Vergleich zum Zustand vor Investition führen (Ausgleichsmaßnahmen möglich)
- Neubauten in tourismusintensiven Gemeinden
- Projekte, bei denen eine Teilfinanzierung aus Immobilienverkäufen erfolgt oder die touristische Nutzung nicht nachhaltig gesichert ist
- Vorhaben in Einkaufszentren
- Anlagen, die direkt fossile Energieträger nutzen
[1] Vor Einbringung des Förderungsansuchens