Am 6. März 2020 präsentierte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger das Coronavirus-Maßnahmenpaket, um unseren KMU in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft – der aktuell wirtschaftlich am meisten betroffenen Branche in Land – schnell und unbürokratisch zu helfen. Seitdem ist bei uns in der ÖHT kein Stein auf dem alten geblieben. Unser Online-Kundenportal wurde binnen weniger Stunden für die Antragstellung des Coronavirus Maßnahmenpakets adaptiert und verkürzt. Das Haftungs-Prozedere wurde auf ein Minimum gekürzt. Seit 11. März nehmen wir die Online-Anträge entgegen. Sobald wir die Unterlagen vollständig haben, geht – zunächst alle zwei Tage – eine Bewilligungsliste an die Ministerien. Diese sollte spätestens am nächsten Werktag freigegeben werden und noch am selben Tag schicken wir die Haftungserklärung an die Bank und an Sie. Wir möchten Ihnen versichern, dass wir versuchen, Ihnen so rasch als möglich zu helfen! Ein großer Dank in dieser schwierigen Zeit gilt auch allen unseren Bankkollegen und Finanzierungspartnern. Ihre Bereitschaft zur Gewährung der notwendigen Überbrückungsfinanzierungen ist essentiell für dieses Förderpaket. Derzeit ist auch ein Modell einer länderseitigen Anschlussförderung zu unserem Maßnahmenpaket in Verhandlung bzw. teilweise bereits in Ausarbeitung. Verfolgen Sie dazu bitte unsere News auf unserer Website.
Wir können die Flut an Anträgen nur durch die adaptierte, vereinfachte Online-Einreichung über unser Online-Kundenportal bewerkstelligen. Bitte nehmen Sie sich Zeit für die Beantragung und haben Sie Verständnis, dass wir die Mindestangaben in dem vierteiligen Antragsformular jedenfalls benötigen. Essentiell sind folgende Pflichtbeilagen:
- Betriebsbeschreibungsbogen
- Verpflichtungserklärung
- Beilage Förderungsansuchen „Coronavirus-Maßnahmenpaket“ – Nehmen Sie dafür bitte UNBEDINGT Kontakt mit Ihrer Hausbank auf, die dieses Formular unterfertigen muss.
- Jahresabschluss 2018 oder aktueller
Die beantragte Haftung kann ohne Untergrenze mit einer Haftungsquote von 80% für einen neu und auf einem gesonderten auf den Förderungswerber lautenden Konto eingeräumten Überbrückungskredit (Kontokorrentkredit) über maximal EUR 500.000 beantragt werden – maximaler Haftungsbetrag also EUR 400.000. Es fallen keinerlei Kosten an – sowohl die einmalige Bearbeitungsgebühr als auch die laufende Haftungsprovision trägt das BMLRT. Der Bundessparte Bank und Versicherung der WKO ist es gelungen, eine Interpretation der FMA zu den Effekten unserer Haftungsübernahme im Rahmen des Coronavirus-Maßnahmenpakets auf Risikogewichtung und Wertberichtigung zu erreichen. Unbürokratisch und rasch hat die FMA klargestellt, dass bei derartigen Haftungen die Risikogewichtung bei der EM-Berechnung mit 0 anzusetzen ist und keine weiteren Wertberichtigungen vorzunehmen sind. Auf Basis einer vollständigen Einreichung gehen wir sofort in Bearbeitung und in den wenige Tage dauernden Bewilligungsprozess mit BMLRT und BMF. Danach arbeiten wir umgehend die Haftungserklärung aus und übermitteln diese der Bank und dem Kunden. Das Prozedere „Haftungsanbot – Anbotsannahme – Haftungserklärung“ entfällt somit. Da wir auch keinerlei Sicherheiten ausbedingen (weder persönliche Haftung des Unternehmers noch grundbücherliche oder sonstige Sicherheiten), bekommt die Hausbank somit in kürzester Zeit die Haftungserklärung und kann den Kredit – ganz oder in kontokorrentmäßiger Ausnutzung – zuzählen.
„Unbürokratische Abwicklung und möglichst schnelle Zuzählung der Haftungen – das ist unser Credo im Zuge der Coronavirus-Soforthilfemaßnahme für den Tourismus. Weil es jetzt gilt, die Unternehmen rasch zu unterstützen und den Wirtschaftsmotor Tourismus nachhaltig zu stärken!„
Mag. Wolfgang Kleemann, Generaldirektor der ÖHT
Wir und unser Team arbeiten auf Hochdruck rund um die Uhr an Ihren Anträgen. Weil es jetzt gilt, rasch zu unterstützen und zusammenzuhalten – für unsere Unternehmen, für alle Betriebe und für unseren Tourismus in Österreich! Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, lesen Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen auf unserer Website oder kontaktieren Sie uns unter ta.theo@eniltoh oder unter +43 (0)720 301 355.