Oft war es so, dass trotz positiver Entscheidung der ÖHT zur Übernahme einer Überbrückungshaftung die Banken den benötigten Kredit nicht vergeben haben. Das regulatorische Korsett hat ihnen dazu einfach keine Möglichkeiten gegeben. Am Donnerstag kam dann wie ein Befreiungsschlag ein Schreiben der Finanzmarktaufsicht, in dem betont wird, dass Flexibilität im aufsichtlichen Regelwerk genützt werden kann, insbesondere wenn durch Garantien des Bundes bei Neu-Krediten an Bestandskunden lediglich ein geringes zusätzliches Risiko für das kreditgewährende Institut entsteht. Es erscheine laut FMA nachvollziehbar, dass bei der Kreditvergabe an vor Ausbruch der COVID-19 Pandemie strukturell gesunde Unternehmen bei Vorliegen einer solchen Bundeshaftung eine beschleunigte Prüfung erfolgt, die auf die Bonität des Kreditnehmers vor der Krise, aber nicht auf zukunftsgerichtete Planrechnungen und Business-Pläne abstellt.
Durch diese Stellungnahme der FMA sollte es Banken jetzt möglich werden, die von uns behafteten Kredite auch tatsächlich zu vergeben. Auch im Zusammenspiel der Banken mit der ÖHT haben wir weitere Erleichterungen eingeführt, denn es kann nicht sein, dass die so dringende Liquiditätsstütze für die Unternehmen der Tourismus-, Reisebüro- und Freizeitwirtschaft an Formalismen scheitert!
Generaldirektor der ÖHT, Mag. Wolfgang Kleemann
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