Wir helfen weiter
Als Know-how-Partner der österreichischen Tourismus- und Freizeitunternehmen stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Finanzierung Ihrer Investitionsprojekte mit Rat und Tat zur Seite.
Sie haben ein konkretes Projekt vorliegen und interessieren sich für Fördermöglichkeiten?
Übermitteln Sie uns den Businessplan und eine kurze Beschreibung Ihres Projekts mit dem nebenstehenden Formular! So können wir Sie an die richtige Ansprechpartnerin oder den richtigen Ansprechpartner weiterleiten.
Einen Überblick über unsere Förderprodukte und die jeweiligen Grenzen des förderbaren Investionsvolumens bietet Ihnen unser Fördernavigator!
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Förderlexikon
Als Anerkennungsstichtag wird grundsätzlich jenes Datum bezeichnet, an dem das jeweilige Förderungsansuchen in Evidenz genommen wird. In der Regel wird der Anerkennungsstichtag im Zuge des Einforderungsschreibens an die Förderwerberin oder den Förderwerber kommuniziert und bestätigt.
Der gem. § 6 Abs. 3 FM-GwG verwendete Terminus „auf eigene Rechnung handeln“ bedeutet, dass kein Treuhandverhältnis zwischen dem jeweiligen wirtschaftlichen Eigentümer oder einer vertretungsbefugten Person und Dritten besteht.
Der Barwert ist jener Wert, den zukünftige Zahlungen (wie Zinsenzuschüsse) in der Gegenwart besitzen. Er wird durch Abzinsung der zukünftigen Zahlungen und anschließendes Summieren ermittelt. In Abhängigkeit von der jeweiligen rechtlichen Fördergrundlage, dürfen die geförderten Barwerte gewisse Obergrenzen nicht übersteigen. Die Prüfung, ob die Barwertgrenzen eingehalten werden, erfolgt im Zuge der Projektprüfung durch die OeHT.
Das Bankgeheimnis ist die Pflicht eines Kreditinstituts zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Informationen, die aus einer gemeinsamen Geschäftsbeziehung bekannt werden. Sie können uns mit dem entsprechenden Formular gegenüber Ihrer Hausbank oder Steuerberater o. Ä. vom Bankgeheimnis entbinden. In diesem Fall erlauben Sie uns, mit diesen Instituten oder Personen über Ihr Projekt bzw. Ihr Förderansuchen zu kommunizieren. Das hierfür benötigte Formular finden Sie in unserem Downloadcenter.
Der Betriebsfragebogen ist Bestandteil des jeweiligen Förderungsansuchens und dient der Abfrage wesentlicher Unternehmenskennzahlen wie z.B. Betriebstyp, Kapazitäten und Nächtigungen. Während der gesamten Förderungslaufzeit ist der ausgefüllte Betriebsfragebogen dem Jahresabschluss beizulegen und an die OeHT zu übermitteln. Den Betriebsfragebogen finden Sie in unserem Downloadcenter.
Die Bundeshaftung ist eine OeHT-Haftung mit Schad- und Klagloshaftung zu Gunsten von Finanzierungen z.B. Ihrer Hausbank oder der OeHT. Dadurch soll Banken die Kreditvergabe an die Freizeit- und Tourismusbranche auch unter schwierigen regulatorischen Bedingungen ermöglicht werden. Durch die Haftungsübernahme geht ein Großteil des Finanzierungsrisikos von der Bank auf die OeHT über.
Ein Bürge und Zahler haftet nach österreichischem Recht nicht nur subsidiär (also erst dann wenn der Hauptschuldner seiner Verpflichtung nicht mehr nachkommt), sondern neben diesem. Nach § 1357 des ABGB haftet der Bürge und Zahler als ungeteilter Mitschuldner für die ganze Schuld.
Crowdinvesting ist eine Form des Crowdfunding bei der die Crowd (= Summe aller Investoren) finanziell am Erfolg des Unternehmens bzw. des Projekts beteiligt wird. Crowdinvestment eignet sich vor allem zur Realisierung von innovativen und erfolgsversprechenden Investitionsprojekten und ist in die jeweils individuell zusammengesetzte Finanzierung des Vorhabens einzugliedern. Üblicherweise erfolgt Crowdinvesting oder die Beteiligung Vieler an der Projektrealisierung in Form von qualifizierten Nachrangdarlehen.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Nähere Informationen zu unserer Datenschutzerklärung finden Sie in unserem Downloadcenter.
Alle natürlichen Personen, welche mindestens 25,01 % der Anteile unmittelbar an einem Unternehmen halten.
Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ist ein Strukturfonds der Europäischen Union für wirtschaftliche Aufholprozesse für Regionen mit grundsätzlichen Strukturproblemen. Mit dem Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ zu fördern, unterstützt der EFRE-Fonds die Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen in Österreich.
Die Eigenkapitalquote setzt das Eigenkapital ins Verhältnis zum Gesamtkapital, ausgedrückt in Prozent. Sie dient der Beurteilung der Kapitalkraft und Stabilität eines Unternehmens. Bei einer höheren Eigenkapitalquote geht man davon aus, dass die Unabhängigkeit gegenüber Fremdkapitalgebern (wie Banken) größer ist. Eine höhere Eigenkapitalquote verbessert die Kreditwürdigkeit und damit die Möglichkeit, Fremdkapital aufzunehmen.
Eigenmittel ergänzen die Projektfinanzierung und können entweder in Form von Barmittel oder in Form von eigenmittelähnlichen Finanzierungen eingebracht werden. Als eigenmittelähnliche Finanzierungen können nur Finanzierungsbeiträge anerkannt werden, die sowohl erfolgsabhängig verzinst, insolvenzrechtlich nachrangig gestellt und über eine Mindestdauer von 10 Jahren im Unternehmen ohne Tilgung belassen werden. Abweichend können im Rahmen der Jungunternehmerförderung nur echte Eigenmittel in Form von Barmitteln anerkannt werden.
Sollten sich Ihre Projektkosten und/oder Investitionsmaßnahmen vor Projektbeginn im Vergleich zum ursprünglich gestellten Förderungsansuchen wesentlich verändern, ist die Übermittlung eines Ergänzungs- und Änderungsantrags zwingend notwendig. Die Ergänzungen bzw. Änderungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn der adaptierte Antrag vor Projektbeginn an die OeHT übermittelt wird. Das hierfür vorgesehene Formular finden Sie in unserem Downloadcenter.
Die Fremdkapitalquote bezeichnet den Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital, ausgedrückt in Prozent. Die Fremdkapitalquote bildet die Höhe der Verschuldung eines Unternehmens ab.
Der ERP-Fonds (European Recovery Program bzw. „Europäisches Wiederaufbau-Programm“), der im Jahr 1962 zur Verwaltung und Verwendung der so genannten Counterpart-Mittel aus dem Marshall-Plan zur Realisierung wirtschaftlicher Investitionsvorhaben und strukturverbessernder Maßnahmen gegründet wurde, ist eine Förderungseinrichtung des Bundes. Der Fonds verfügt über ein Vermögen von über 28 Milliarden Schilling (1994), aus dessen Erträgen an die 6 Milliarden Schilling jährlich über 17 Treuhandbanken als Kredite mit günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden.
Dies ist die Zusage der OeHT an den Fördernehmer auf Einräumung einer Haftung.
Dies ist die verbindliche Bestätigung über die Rechtsgültigkeit der OeHT-Haftung.
Das Haftungsgremium setzt sich aus beauftragten Personen des Bundesministers für Finanzen und der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zusammen und entscheidet über die Bewilligung von OeHT-Haftungen.
Dies ist der Begünstigte aus dem Haftungsverhältnis, zugleich Kapitalgeber des Förderungsnehmers. Im Gegensatz dazu ist der Förderungsnehmer immer das begünstigte Unternehmen.
Dies ist ein verbindliches Dokument, in dem jene Bedingungen und Auflagen skizziert sind, die das Haftungsangebot beinhalten wird. Die Genehmigung durch die zuständigen Gremien liegt vor aber wesentliche Voraussetzungen (z.B. Firma noch nicht im Firmenbuch eingetragen) fehlen.
Jener Teil des behafteten Kapitals, auf den sich die Haftung erstreckt, ausgedrückt in einem Prozentsatz.
Dies ist die Summe aller behafteten Beträge im Bilanzjahr des Förderungsnehmers.
Das ID-Fomular dient zur Identifizierung der Kreditnehmer und den dahinterstehenden vertretungsbefugten Personen sowie wirtschaftlichen Eigentümern. Es ist Bestandteil des Förderungsansuchens und dient als Grundlage für den Identifikationsprozess. Das Formular finden Sie in unserem Downloadcenter.
Alle natürlichen Personen, welche beginnend ab der 2. Ebene mindestens 50,01 % der Anteile halten.
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition des EU-Wettbewerbsrecht.
Der Kreditverwendungsnachweis ist eine tabellarische Auflistung sämtlicher Rechnungen die im Zusammenhang mit dem geförderten Investitionsvorhaben angefallen sind. Die sogenannte Kreditverwendungsnachweisliste (KVN-Liste) dient dem Nachweis der im Rahmen des geförderten Projekts angefallenen Kosten und ist sowohl vom Steuerberater als auch vom Unternehmen zu unterfertigen. Die KVN-Liste finden Sie in unserem Downloadcenter.
PEP bedeutet Politisch exponierte Person – das Merkblatt ist von sämtlichen wirtschaftlichen Eigentümern eines Unternehmens jeweils auszufüllen und ist als eigenes Formular Bestandteil des Förderansuchens. Das Formular steht in unserem Downloadcenter für Sie zum Download bereit.
Der Projektbeginn ist nicht das Datum des tatsächlichen Baubeginns, sondern bereits der Tag, ab dem verbindliche Bestellungen oder Auftragsvergaben erteilt werden. Der Projektbeginn liegt somit in der Regel deutlich vor dem eigentlichen Baubeginn.
Das Wort sprungfix bedeutet im Zusammenhang mit der Verzinsung eines Kredites, dass sich der tatsächlich in Rechnung gestellte Zinssatz an der Entwicklung eines definierten Basiszinssatzes orientiert bzw. von dessen Entwicklung abhängig ist. Eine Anpassung des sprungfixen Zinssatzes erfolgt nach Über-/ bzw. Unterschreitung der jeweils definierten Zinsgrenzen.
Das Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) sieht vor, dass der/die UnternehmerIn die Einleitung eines Reorganisationsverfahrens beantragen kann, sofern Reorganisationsbedarf vorliegt. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des gefährdeten Unternehmens zu verbessern und dessen nachhaltige Fortführung zu sichern. Ein Reorganisationsbedarf wird insbesondere bei einer „vorausschauend feststellbaren wesentlichen und nachhaltigen Verschlechterung der Eigenmittelquote“ (weniger als 8 %) und einer fiktiven Schuldentilgungsdauer von über 15 Jahren vermutet.
Das Vollzeitäquivalent (VZÄ) oder Vollbeschäftigtenäquivalent ist eine Hilfsgröße bei der Messung von Arbeitszeit. Sie ist definiert als die Anzahl der gearbeiteten Stunden geteilt durch die übliche Arbeitszeit eines Vollzeit-Erwerbstätigen (grundsätzlich 40 Stunden). In Unternehmen gibt die Anzahl der VZÄ an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei einer gemischten Personalbelegung mit Teilzeitbeschäftigten ergeben.
Gem. § 2 WiEReG sind alle natürlichen Personen wirtschaftliche Eigentümer, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich steht. Unterschieden wird zwischen direktem und indirektem wirtschaftlichen Eigentum.
Der Zinsenzuschuss ist eine Förderung, die Sie in Form von Zuschüssen zu Ihrer jeweiligen Zinszahlung über eine vorab definierte Dauer an Jahren erhalten.