Der erp-Fonds hat die OeHT darüber informiert, dass eine Bewilligung für neu eingereichte erp-Kreditanträge im Jahr 2023 zwar möglich ist, mit einer Auszahlung der Kreditmittel jedoch frühestens am 01.04.2024 gerechnet werden kann. Bei einem Liquiditätsbedarf vor April 2024 ist daher eine Vorfinanzierung durch die Hausbank erforderlich. Richtliniengemäß kann die ÖHT Haftungen nur für erp-Kredite und langfristige Hausbankenfinanzierungen übernehmen. Daher können bis auf weiteres Haftungen der OeHT nur für langfristige Hausbankfinanzierungen mit einer Haftungssumme i.H.v. zumindest EUR 100.000 beantragt und genehmigt werden.
Antragsstellungen und Bewilligungen für TOP-Tourismus-Kredite sind von dieser Maßnahme nicht betroffen und können im gewohnten Verfahren und Ausmaß beantragt werden.
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