In den Maßnahmenschwerpunkten I-III der Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen) ist vorgesehen, dass Ansuchen bis einschließlich 15. Juni 2021 eingereicht werden können, um eine Genehmigung bis 30. Juni 2021 sicherzustellen. Derzeit werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen auch zukünftig möglich sind. Ab dem 16. Juni 2021 werden Ansuchen weiterhin entgegengenommen und bearbeitet, jedoch bis zur Inkraftsetzung der verlängerten Richtlinie nicht zur Genehmigung vorgelegt.
Home Change Log Einreichungen für Überbrückungsfinanzierungen ab 16. Juni 2021