Die gesetzliche Grundlage für ein zeitlich befristetes Hilfspaket für die Absicherung von Kundengeldern in der Reisebranche wurde geschaffen. Kundenanzahlungen in der Reisebranche können künftig für den Fall einer Insolvenz staatlich abgesichert werden. Nach geltender Pauschalreiseverordnung sind Anbieter von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen zu einer Absicherung von erhaltenen Vorauszahlungen verpflichtet bzw. muss eine solche Absicherung gegenüber dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nachgewiesen werden. Ohne Insolvenzschutz für Kundengelder dürfen Reiseveranstalter oder Reisebüros keine Pauschalreisen bzw. die Hotellerie keine Package-Angebote anbieten. Um den Eintritt des Ausübungsverbots ab 1. Jänner 2022 zu verhindern, soll den Betrieben ein zeitlich befristetes Haftungsmodell für die abzusichernden Kundengelder angeboten werden. Das Modell wird im Rahmen der 100%igen COFAG-Haftungen durch die OeHT abgewickelt. Gedeckt werden diese Haftungen durch einen eigens gewährten Haftungsrahmen des Bundes i.H.v. von EUR 300 Mio. Im Einzelfall können bis zu EUR 20 Mio. pro Unternehmen abgesichert werden. Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen, die als Reiseveranstalter oder Vermittler von verbundenen Reiseleistungen auftreten und die Kundengelder gemäß der Pauschalreiseverordnung für den Fall einer Insolvenz abzusichern haben. Die Antragstellung erfolgt über das OeHT-Kundenportal.
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Einreichfrist für die ÖHT-Insolvenzabsicherung abgelaufen
Seit 15.06.2022 können keine neuen Anträge mehr für die ÖHT-Insolvenzabsicherung gestellt werden.
Die Laufzeit der ausgestellten Haftungserklärungen endet mit 31.12.2022.