Die Kernaufgabe der Tourismusbank ist die Finanzierung wirtschaftlich sinnvoller Investitionsprojekte der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Die Rolle als Förderstelle und Bank ermöglicht es uns, Unternehmen mit langfristigen, zinsgünstigen und zinsstabilen Finanzierungen auszustatten. Die geförderte Projektunterstützung kann in Form von Haftungsübernahmen, Barzuschüssen oder unter Anwendung von geförderten Zinssätzen ausgestaltet sein. Vielfach ist auch eine Kombination von Förderungen möglich. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über unser gesamtes Finanzierungs- und Förderungsportfolio.
Kredit
Abgestimmt auf die zentralen Bedürfnisse der heimischen Freizeit- und Tourismuswirtschaft, unterstützt der OeHT-Investitionskredit UnternehmerInnen vor allem bei der Umsetzung mittlerer bis großer Investitionen zur langfristigen Weiterentwicklung ihrer Unternehmen. Der Zinssatz des geförderten Kredites wird für 10 Jahre unabhängig vom Unternehmensrating mit einem Zinsenzuschuss des Bundes gefördert und unterstützt all jene Investitionsvorhaben, die mindestens einen der nachfolgend angeführten Investitionsschwerpunkte erfüllen: Qualitätsverbesserung Betriebsgrößenoptimierung Betriebliche Neuausrichtung Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen Errichtung und Verbesserung von Mitarbeiterunterkünften Investitionen in die Nachhaltigkeit (Ökologie, Mitarbeiter, Betriebsübernahmen) Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen
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Der erp-Tourismuskredit bis EUR 1.000.000 ist bestens geeignet für die überwiegend kleinbetrieblich strukturierte Tourismus- und Freizeitwirtschaft Österreichs, um die laufende betriebliche Modernisierung voranzubringen oder neue Dienstleistungen und Geschäftsfelder aufzubauen. Voraussetzung ist die Aktivierung der Investitionen. Der niedrige Zinssatz und die flexible Laufzeit machen dieses Förderprodukt zur Universallösung kleinerer Vorhaben. Zudem stellt der erp-Tourismuskredit bis EUR 1.000.000 besonders für Gründer ein attraktives Förderinstrument dar und kann außerdem mit der Jungunternehmerförderung sowie der OeHT-Haftung kombiniert werden.
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Für eine weitere positive Entwicklung der Tourismusbranche ist es notwendig, für die überwiegend klein-betrieblich strukturierte Tourismuswirtschaft langfristig abgesicherte Finanzierungsinstrumente anzubieten. Ziele des erp-Tourismuskredits ab EUR 1.000.000 sind die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Tourismus-und Freizeitwirtschaft, insbesondere durch den Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen, die Verbesserung der Qualität des touristischen Angebotes und die Forcierung der Saisonverlängerung. Weitere Zielsetzungen der Förderung sind die Sicherung der Beschäftigungslage sowie die Schaffung von zeitgemäßen Personalunterkünften. Vorteil der Finanzierung ist der konstant niedrige Zinssatz. Voraussetzung ist die Aktivierung der Investitionen im Anlagevermögen.
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Mit dem grünen Tourismuskredit soll die Transformation des Tourismus in Richtung Nachhaltigkeit zielgerichtet forciert werden. Als zusätzlicher Investitionsanreiz wird bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Nachhaltigkeitsbonus Ökologie der Zinsenzuschuss des Bundes auf maximal 3 % p.a. erhöht. Der Zinssatz des geförderten Kredites wird für 10 Jahre unabhängig vom Unternehmensrating mit einem Zinsenzuschuss des Bundes gefördert und unterstützt Investitionsvorhaben wie beispielsweise, Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung, betriebliche Neuausrichtung, Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen oder die Errichtung und Verbesserung von Mitarbeiterunterkünften, sofern sie die Voraussetzungen für den Nachhaltigkeitsbonus Ökologie erfüllen.
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Haftung
Die Haftung ermöglicht es durch die Übernahme des Finanzierungsrisikos bestehender Fremdkapitalfinanzierungen finanziellen Spielraum für Unternehmen zu schaffen. Mit dem Equity Growth soll durch die Übernahme von Haftungen für bestehende Fremdkapitalfinanzierungen ein Anreiz zur verstärkten Eigenkapitalbildung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gesetzt werden.
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Unterstützt durch den Bund haften wir mit diesem Basisförderprodukt für Ausfälle zugunsten von Finanzierungen, die an Hotel- und Tourismusunternehmen begeben werden. Unternehmerinnen und Unternehmer werden damit bei der Kapitalaufbringung für ihre vielfältigen Vorhaben unterstützt. Gleichzeitig werden Bankinstitute ermutigt – auch unter schwierigen regulatorischen Bedingungen – Tourismusprojekte zu realisieren. Durch die Haftungsübernahme geht zu einem überwiegenden Teil das Finanzierungsrisiko von der finanzierenden Bank auf uns über. Die OeHT-Haftung kann sowohl für erp-Tourismuskredite als auch für Hausbankfinanzierungen beantragt werden. Zusätzlich zur konventionellen OeHT-Haftung gibt es die Möglichkeit, Haftungen für die finanzielle Unternehmensstabilisierung ( Maßnahmenschwerpunkt I) oder den Equity Growth als Anreiz zur Eigenkapitalbildung (Maßnahmenschwerpunkt II) zu beantragen.
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Nachhaltigkeitsbonus
Der Nachhaltigkeitsbonus soll Investitionen in den drei Bereichen Ökologie (Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- oder Ressourceneffizienz bzw. zur Reduktion von Emissionen), Mitarbeiter & Regionen (Errichtung von Mitarbeiterunterkünften, Reaktivierung von Leerstand und Kooperationen) und Digitalisierung & Wirtschaft (Investitionen im Zuge von Betriebsübergaben und Digitalisierungsmaßnahmen) besonders incentivieren und kann ausschließlich in Kombination mit dem geförderten OeHT-Investitionskredit beantragt werden. Voraussetzung für den Nachhaltigkeitsbonus ist, dass die für den Nachhaltigkeitsbonus relevante Teilsumme zumindest 20 % der förderbaren Gesamtinvestitionskosten beträgt.
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Jungunternehmer
Die Jungunternehmerförderung der OeHT zeigt vor, wie der Bund gemeinsam mit den Ländern als One-Stop-Shop ein attraktives und umfassendes Finanzierungs- und Förderpaket bereitstellt, um engagierten Menschen den Einstieg in die Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu ermöglichen bzw. die nächste Generation zur Betriebsübernahme zu motivieren. Ziel der Jungunternehmerförderung ist die Unterstützung der Gründung und Übernahme von KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch die Förderung von Investitionen. Die Definition des Jungunternehmers umfasst dabei Gründungen und Übernahmen bis zu drei Jahre vor Projekteinreichung. Bei der Jungunternehmerförderung können alle Förderinstrumente der OeHT (Kredite, Haftungen, Zuschüsse) in bestmöglicher Kombination eingesetzt werden. Die Basisförderung umfasst einen Zuschuss der OeHT für Investitionen im Rahmen der Gründung / Übernahme über max. 7,5 % der förderbaren Kosten, wenn das Bundesland in dem das Investitionsvorhaben durchgeführt wird einen mindestens ebenso hohen Zuschuss leistet. Darüber hinaus kann die Ausfinanzierung des Projektes auch über einen zinsgünstigen OeHT-Investitionskredit oder einen erp-Tourismuskredit erfolgen. Der erp-Tourismuskredit kann außerdem mit einer OeHT-Haftung kombiniert werden.
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Spezialprogramme
Sie wollen einen Rahmenkredit zur Finanzierung Ihrer Dienstleistungen an ausländischen Gästen (Exportforderungen) mit nachhaltig günstigen Zinsen? Um Ihren finanziellen Liquiditätsspielraum zu erhöhen können Tourismus- und Freizeitbetriebe mit dem langfristig verfügbaren Exportfonds-Kredit (flexibler Rahmenkredit) unterstützt werden. Die Sicherstellung dieser Finanzierungslinie übernimmt in der Regel Ihre Hausbank.
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Durch die tendenziell geringe Eigenkapitalausstattung der Betriebe einerseits sowie wachsenden Konkurrenzdruck und damit verbundenen, notwendigen Investitionsmaßnahmen andererseits, geraten touristische Unternehmen oftmals in eine wirtschaftlich schwierige Situation, deren Bewältigung in der Regel professionelle externe Hilfe erfordert. Das Ziel der Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie besteht darin, kleine und mittlere Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, aber eine langfristige Erfolgschance haben, mit Hilfe von ideellen und finanziellen Maßnahmen zu unterstützen und ihre wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen. Das umfangreiche Branchen-Know-how der OeHT und die enge Zusammenarbeit mit Banken und Bundesländern ermöglichen eine Optimierung und individuelle Anpassung der Finanzierungsstruktur.
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